Bayerische Gerichtshof zu Fitnessstudios: „Vollständige Schließung ist nicht verhältnismäßig“

Titelbild
Ein Fitnessstudio in Berlin in der Corona-Zeit.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Epoch Times12. November 2020

Als erstes Obergericht hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Regelung des derzeit geltenden teilweisen Lockdowns gekippt. Die vollständige Schließung von Fitnessstudios in Bayern ist nach einem am Donnerstag in München veröffentlichten Beschluss hinfällig. Sie verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschieden die Richter zu einem Eilantrag eines Fitnessstudiobetreibers.

Gegen die seit dem 2. November in ganz Deutschland geltenden Beschränkungen gibt es eine Vielzahl von Klagen. Zahlreiche Gerichte bestätigten bisher die aktuellen Landesverordnungen, so bestätigten etwa die Oberverwaltungsgerichte in Niedersachsen und im Saarland auch die Schließung von Fitnessstudios. Hingegen setzte der bayerische Verwaltungsgerichtshof die entsprechende Regelung in der dortigen Landesverordnung außer Vollzug und ließ auch keine Rechtsmittel dagegen zu.

Gericht: „Vollständige Schließung ist nicht verhältnismäßig“

Mit der Entscheidung gaben die Richter dem Eilantrag eines Betreibers eines Fitnessstudios zum Teil statt. Der Senat geht davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios mit der vollständigen Schließung benachteiligt werden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die vollständige Schließung sei nicht verhältnismäßig, weil Individualsport nach der Verordnung zulässig bleiben solle. Dies müsse auch für Fitnessstudios gelten.

Den Antrag des Betreibers auf Außervollzugsetzung auch der restlichen Beschränkungen des Individualsports lehnte das Gericht aber ab. Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige die Beschränkungen, auch wenn die wirtschaftliche Betätigung der Sportbetriebe stark beschränkt werde, entschieden die Münchner Richter.

Hamburger Gericht gibt Eilantrag gegen die Schließung mehrerer Fitnessstudios statt

Am Dienstag hatte in Hamburg das Verwaltungsgericht in erster Instanz ebenfalls einem Eilantrag gegen die Schließung mehrerer Fitnessstudios stattgegeben. Hier stand eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zunächst aber noch aus. Die Hamburger Richter hatten ihre Entscheidung mit einer generellen Kritik an der Gesetzeslage verbunden. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion