Baubehörde erteilt Freigabe für Hauptstadtflughafen BER
Meilenstein für die Eröffnung des BER: Nach mehreren Fehlschlägen hat der Hauptstadtflughafen von den Behörden die Nutzungsfreigabe erhalten. Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald bestätigte nach Abschluss der Bauarbeiten die Fertigstellung des Fluggastterminals am BER, wie der Landkreis am Dienstagabend mitteilte. Nach monatelanger Prüfung der Unterlagen zur Baufertigstellung stehe nun einer Nutzung als Flugastterminal zum geplanten BER-Eröffnungstermin am 31. Oktober von Seiten der Baubehörde „nichts mehr im Wege“.
Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup sieht die Nutzungsfreigabe des Terminalgebäudes 1 als einen der wichtigsten Schritte auf dem Weg zu einer verlässlichen Inbetriebnahme des BER. „Bis zur endgültigen Freigabe durch die Baubehörde war es ein langer, schwieriger Weg. Die harte Arbeit der letzten drei Jahre war am Ende erfolgreich“, wurde er in der Mitteilung zitiert. Die Eröffnung des BER könne in diesen Zeiten ein Signal dafür werden, „dass es in der Hauptstadtregion wieder aufwärts geht und die Wirtschaft wieder auf die Füße kommt“.
Die Betreibergesellschaft FBB kann nach Angaben des Landkreises nun in die Vorbereitungen der Betriebsablauftests einsteigen, die parallel zu einigen noch laufenden Restbauarbeiten durchgeführt würden. Unterdessen würden für die Mieter im Fluggastterminal noch Innenausbauten für Geschäfte, Restaurants sowie eine Lounge in den nächsten Monaten vorgenommen und die Beseitigung „kleinerer baulicher Mängel“ abgeschlossen, erklärte das Bauordnungsdezernat.
Für die Eröffnung des BER seien abgesehen davon noch „luftfahrtrechtliche Genehmigungen“ erforderlich. Dies liege nicht in der Zuständigkeit der unteren Bauordnungsbehörde, sondern bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. Ursprünglich sollte der Flughafen bereits im Jahr 2011 seinen Betrieb aufnehmen, der Eröffnungstermin wurde aber immer wieder verschoben. (afp)
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