SPD will Sanktionen für Vermieter – Mieter sollen „überteuerte“ Miete zurückfordern können
Die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Pläne ihrer Vorgängerin für ein strengeres Mietrecht weiterverfolgen.
„Die SPD möchte die Mietpreisbremse verschärfen und verlängern“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. Wohnen dürfe in Deutschland nicht arm machen.
Die Koalitionspartner CDU und CSU müssten „in der Mietenpolitik endlich von der Bremse gehen“. Unter Vorgängerin Katarina Barley (SPD) hatte das Ministerium einen Referentenentwurf für ein neues Mieterschutzgesetz erarbeitet.
Darin geht es um eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025, um mehr Rückforderungsrechte für Mieter sowie Abmahnmöglichkeiten für überteuerte Wohnungsangebote.
„Nicht mehr nur in den großen Städten ist es heute fast unmöglich, eine bezahlbare Wohnung zu finden“, begründet die neue Ministerin das Vorhaben.
„Spekulation mit Bauland und überhöhte Renditeerwartungen großer Immobilienkonzerne treiben die Mieten nach oben. Das ist unverantwortlich“, sagte Lambrecht der „Welt am Sonntag“.
Die Bundesregierung investiere massiv in den sozialen Wohnungsbau. „Bis neue Wohnungen fertiggestellt sind, dürfen wir nicht untätig warten.
Wir müssen die Mieten bei den bestehenden Wohnungen dämpfen.“ Um das zu erreichen, sollen Vermieter unter anderem bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse stärker sanktioniert werden.
In dem Entwurf ist vorgesehen, dass Mieter eine nach den Regeln der Preisbremse zu viel gezahlte Miete bereits von Vertragsbeginn an zurückfordern können.
„Damit wird den Vermietern ein starker Anreiz gesetzt, sich von Beginn an an die Mietpreisbremse zu halten“, sagte Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesjustizministerium, der Sonntagszeitung.
„Für Mieter wird es attraktiver, ihre Rechte geltend zu machen.“ Bisher können sie im Normalfall erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge an den Vermieter die Miete zurückverlangen.
„Außerdem wollen wir Mietwucher einen Riegel vorschieben“, so Billen weiter. „Wenn Vermieter überteuerte Wohnungen inserieren, sollen sie künftig von Mietervereinen abgemahnt werden können.“
Erstmals liege es damit nicht nur an den Mietern, gegen überhöhte Mieten vorzugehen. Sondern auch Verbraucherschützer könnten eingreifen. (dts)
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