Barley fordert im Bamf-Skandal bundesweite Kontrollen der Asylbescheide

Justizministerin Barley fordert bundesweite Kontrollen der Asylbescheide. "Ich würde mir wünschen, dass stichprobenartig generell und überall in Deutschland Asylbescheide überprüft werden", sagte sie der "BamS".
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Die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zählt mit zu den umstrittensten Bereichen der Flüchtlingspolitik.Foto: Ralf Hirschberger/dpa
Epoch Times27. Mai 2018

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat angesichts der Bremer Asylaffäre bundesweite Kontrollen der Asylbescheide gefordert. „Ich würde mir wünschen, dass stichprobenartig generell und überall in Deutschland Asylbescheide überprüft werden“, sagte Barley der „Bild am Sonntag“.

„Diese Maßnahme könnte helfen, Vertrauen wiederherzustellen.“ Ein Generalverdacht gegen alle Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei allerdings fehl am Platz.

Mit Blick auf die Aufklärung des Skandals um die Bremer Außenstelle des Bamf stellte sich Barley hinter Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). „Man muss ihm eine Chance dafür geben. Er ist ja erst seit gut zwei Monaten im Amt“, sagte Barley.

Seehofer soll die Missstände umfassend aufklären

Sie erwarte aber schon, „dass Seehofer die Missstände beim Bamf umfassend aufklärt und Strukturen schafft, die eine Wiederholung unmöglich machen“, fügte die Justizministerin hinzu. Das Land brauche „jetzt rasch Klarheit, was beim Bamf schiefgelaufen ist“.

Die Verantwortlichen müssten zur Rechenschaft gezogen und tausende Bescheide nochmals überprüft werden. Barley zeigte sich aber überzeugt, dass die Kontrollmaßnahmen greifen werden: „Die Selbstreinigungskräfte des Staates funktionieren.“

Mit Blick auf Josefa Schmid, die ehemalige Leiterin der Bamf-Außenstelle in Bremen, die die Missstände aufklären wollte und gegen ihren Willen versetzt wurde, kündigte Barley einen besseren Schutz für sogenannte Whistleblower an. Der Fall sei leider kein Einzelfall. In vielen Fällen, wo Menschen Fehler anprangerten, müssten sie die Konsequenzen tragen und nicht diejenigen, die die Missstände verursacht hätten.

Wer auf echte Missstände hinweist, darf nciht als Denunziant gelten

„Wer auf echte Missstände hinweist, darf nicht länger als Denunziant gelten“, sagte Barley der „BamS“. Gebraucht würden neutrale Stellen, die die Vorwürfe prüften. „Whistleblower müssen vor negativen Folgen wie einem Arbeitsplatzverlust geschützt werden“, hob die Justizministerin hervor.

Im April war bekannt geworden, dass die Bremer Bamf-Außenstelle in mindestens 1200 Fällen Asylanträge zu Unrecht bewilligt haben soll. Gegen die Vorgängerin Schmids in Bremen und fünf weitere Beschuldigte wird deshalb ermittelt.

Bamf-Chefin Jutta Cordt lässt wegen der Affäre rund 18.000 positive Bescheide, die seit 2002 in Bremen erteilt wurden, nochmals überprüfen. Zudem werden für 2017 Stichprobenprüfungen in solchen Außenstellen vorgenommen, in denen die Schutzquoten deutlich von den sogenannten Referenzschutzquoten abweichen. (afp)



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