Bande schleuste mindestens 1.534 Leiharbeiter nach Deutschland ein
Gegen acht Männer im Alter zwischen 31 und 63 Jahren und eine 43-Jährige hat die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Menschenschleusung Anklage zum Landgericht Berlin erhoben.
Ihnen werden 306 Taten vorgeworfen. Darunter fallen die gewerbs- und bandenmäßige Begehung von Urkundenfälschungen, Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und der Abgabenordnung.
Die Nationalitäten der Angeklagten sind deutsch, russisch, amerikanisch, ungarisch und ukrainisch. Von illegalen Aufenthaltsverhältnissen der Angeschuldigten ist der Staatsanwaltschaft nichts bekannt.
Die Angeschuldigten sollen sich im Jahr 2018 unter Führung eines 50-Jährigen zusammengeschlossen haben, um aus dem Baltikum stammende Frauen und Männer als Leiharbeitnehmer nach Deutschland einzuschleusen.
Sie wurden vorwiegend in Großlagern von Supermarktketten und Versandhändlern eingesetzt. Bekannt geworden sind die Taten durch Auffälligkeiten bei drei Schwarzarbeitskontrollen des Zollamtes bei den Arbeitgebern.
Die Frage, wie viele der mutmaßlich eingeschleusten Leiharbeiter sich aktuell in Deutschland aufhalten und mit welchem Aufenthaltsstatus konnte die Staatsanwaltschaft nicht beantworten. „Dazu liegen keine Erkenntnisse vor“, hieß es gegenüber Epoch Times.
Geflecht aus verschiedenen Verleih- und Verwaltungsunternehmen aufgebaut
Zur Tatbegehung sollen sie im In- und Ausland ein konspiratives Geflecht aus verschiedenen Verleih- und Verwaltungsunternehmen aufgebaut haben.
Als Leiharbeitnehmer sollen dabei systematisch visumspflichtige Drittstaatenangehörige aus Regionen angeworben sein, die ein geringes Pro-Kopf-Einkommen und mangelhafte Bildungsmöglichkeiten bei hoher Arbeitslosigkeit aufweisen.
Diese wurden angeworben und mit gefälschten ID-Karten aus der EU ausgestattet oder mussten nachweisen, dass sie über solche verfügten. Als angebliche EU-Bürger wurden sie dann von Briefkastenfirmen in den baltischen Staaten eingestellt.
Über diese Scheinarbeitsverhältnisse sollen die Angeschuldigten dann an Entsendeformulare für die jeweiligen Leiharbeitnehmer gelangt sein. Über den ausländischen Versicherungsträger erfolgte dann wohl ein freiwilliger Eintrag in die Datenbank der Deutschen Rentenversicherung.
Die Leiharbeitnehmer bekamen so einen Arbeitnehmerstatus, konnten einen angeblich bestehenden Sozialversicherungsschutz im ausländischen Verleihunternehmen nachweisen. Damit schienen sie von Steuer- und Sozialabgaben in Deutschland befreit zu sein.
Enges Abhängigkeitsverhältnis
Die Leiharbeitnehmer sollen, so der Anklagevorwurf, von den Angeschuldigten aus Angst vor aufenthalts- und auch strafrechtlichen Konsequenzen in ein enges Abhängigkeitsverhältnis gebracht worden sein.
Der Alltag der Leiharbeitnehmer wurde durch die Angeschuldigten durchorganisiert. Sie wurden in eigens von den Angeschuldigten angemieteten Unterkünften untergebracht und überwacht.
Der „Pendelverkehr“ zur Arbeitsstelle wurde durch die Angeschuldigten organisiert. Der Lohn aber soll deutlich unter dem Mindestlohn gelegen haben. Auch gab es wohl ein eher willkürliches System, mit dem monatliche Abzüge für Miete und als Strafen für abweichendes Verhalten festgesetzt wurden.
Laut Anklagevorwurf sollen zwischen sechs und 225 Leiharbeitnehmer auf diese Weise pro Monat beschäftigt worden sein. Über den gesamten Tatzeitraum sollen es mindestens 1.534 Personen gewesen sein.
Schaden von rund 16 Millionen Euro
Da die Angeschuldigten für den Zeitraum keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben, soll so ein Schaden von 7.860.735,46 Euro entstanden sein. Auch Lohn- und Umsatzsteuer soll nicht abgeführt worden sein, die Schadensumme hier beläuft sich auf 7.934.584,61 Euro. Insgesamt beträgt der Schaden fast 16 Millionen Euro.
Drei der angeschuldigten Männer befinden sich derzeit noch in Untersuchungshaft. Die anderen sind zwischenzeitlich vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont worden. (er)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion