Innenministerium will Abschiebungen erleichtern

Das Innenministerium schlägt weitere Maßnahmen vor, die Abschiebungen erleichtern. Darunter sind Vereinbarungen mit Airlines auf "No-name-Buchungen" – wenn ein Migrant untertaucht, kann ein anderer seinen Flugplatz einnehmen.
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Symbolbild.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times18. November 2018

Das Bundesinnenministerium will laut einem Zeitungsbericht mit einem Maßnahmenpaket Abschiebungen erleichtern. Zu den Vorschlägen zähle eine nächtliche Meldepflicht, berichtet die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf ein entsprechendes Dokument.

Ausreisepflichtige Migranten in Gemeinschaftsunterkünften müssten sich demnach künftig abmelden, wenn sie ihre Unterkünfte zwischen Mitternacht und 06.00 Uhr morgens verlassen. Bei einem Verstoß gegen diese Anzeigepflicht solle Haft angeordnet werden können.

In Hessen und Niedersachsen gibt es eine solche „Nachtzeitverfügung“ schon, wie es in dem Bericht heißt. Der vermehrte Einsatz solcher Verfügungen sei nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums erforderlich, „um dem Phänomen des Untertauchens wirkungsvoll zu begegnen“.

Als weitere Maßnahmen zur Erleichterung von Abschiebungen schlägt das Innenministerium laut „BamS“ vor,

  • dass Migranten in Aufnahme- und Rückführungszentren ihre Post nur noch mit einer Chipkarte abholen dürften. Diese registriere, wann abgelehnte Asylbewerber den Abschiebebescheid erhalten haben.
  • Mit Fluggesellschaften sollen Vereinbarungen getroffen werden, wie die Plätze für Abschiebungen erhöht werden können. Flugtickets zu diesem Zweck sollten künftig ohne konkrete Personenzuordnung als „No-name-Buchung“ getätigt werden, zitierte die „BamS“ aus dem Ministeriumspapier. Tauche ein illegaler Migrant vor seiner Abschiebung unter, könne somit ein anderer an seiner Stelle an Bord geschickt werden.
  • In Gemeinschaftsunterkünften und Ankerzentren sollen den Planungen zufolge Ärzte fest angestellt werden, statt wie heute üblich nur tageweise dort zu arbeiten. Dadurch solle bei abgelehnten Asylbewerbern schneller die „Reisefähigkeit“ geprüft werden können, heißt es in dem Bericht.

Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ aus dem Bundesinnenministerium wurden vergangenes Jahr insgesamt 39.160 Wiedereinreisesperren gegen abgeschobene und straffällige Asylbewerber verhängt. In diesem Jahr waren es demnach bis Ende Oktober 29.790 Einreisesperren. (afp)



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