BAMF warnt Asylantragsteller vor Hausbesuchen durch falsche Mitarbeiter

Ein Warnhinweis auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge weist darauf hin, dass Personen Hausbesuche bei Asylantragstellern durchführen, die sich als BAMF-Mitarbeiter ausgeben.
Titelbild
Außenansicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times31. Juli 2018

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) warnt vor falschen Mitarbeitern, die Asylantragsteller um ein Gespräch bitten und dann eine Befragung durchführen. Auf der Internetseite der Behörde erscheint der Warnhinweis.

Darin heißt es: „In der jüngsten Vergangenheit haben sich mehrfach Personen als Mitarbeiter des Bundesamtes ausgegeben und zu einem Gespräch gebeten (…) Teilweise geschah dies unter dem Vorwand, es gehe um eine zweite Anhörung.“

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist darauf hin, dass Menschen bei Asylantragstellern zu Hause aufgetaucht sind, sich für BAMF-Mitarbeiter ausgaben und Befragungen durchführten. Foto: Screenshot / BAMF-Internetseite

Die Behörde weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass das Bundesamt keine Hausbesuche durchführe. Es handele sich daher nicht um einen Mitarbeiter des Bundesamtes. Das Amt hat bereits Strafanzeige gestellt.

Sollten sich Personen für BAMF-Mitarbeiter ausgeben und um ein Gespräch bitten – oder sollte jemand so etwas beobachten – solle umgehend die Polizei informiert werden.

BAMF stellt Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft Landau

Gegenüber dem „Spiegel“ bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Landau (Rheinland-Pfalz) eine Anzeige des BAMF die Mitte Juni eingegangen sei. Es gebe zudem Hinweise auf zwei weitere Fälle in Berlin und Baden-Württemberg, erklärte die Sprecherin.

Es sei aber möglich, dass sich Interviewer im Rahmen von Forschungsprojekten bei den Antragstellern melden, so das BAMF. Diese Personen erheben Daten auf freiwilliger Basis. Die Interviewer stammten von seriösen Befragungsinstituten, würden eindeutig ihren Auftraggeber und den Namen des Befragungsinstituts nennen und sich durch entsprechende Unterlagen ausweisen, heißt es. So könnten im Zweifelsfall durch die Interviewten Rückfragen gestellt werden. (er)



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