BAMF-Skandal: 6.000 Euro Strafe in Prozess um angeblichen Asylmissbrauch
Das Strafverfahren wegen angeblich massenhaft falscher Asylentscheide in der Bremer Zweigstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist mit einer Geldstrafe für einen angeklagten Rechtsanwalt zu Ende gegangen.
Das Bremer Landgericht verurteilte den Mann am Donnerstag wegen zwei Fällen von sogenannter Vorteilsgewährung zur Zahlung von 6.000 Euro, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Anwalt soll mit der ehemaligen Leiterin der BAMF-Außenstelle kooperiert haben, um Mandanten in Asylverfahren Vorteile zu verschaffen. Der Vorwurf der Vorteilsgewährung bezog sich darauf, dass er der Frau zwei Hotelübernachtungen bezahlte.
Das Verfahren gegen frühere die Chefin der Behörde war bereits Ende April gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt worden. Darauf hatten sich die Beteiligten zuvor verständigt.
Die 59-jährige frühere Leiterin der Bremer BAMF-Außenstelle musste sich zuvor in dem Verfahren wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen verantworten. Zudem wurden ihr in je sechs Fällen die Fälschung von Daten und die Verletzung von Dienstgeheimnissen vorgeworfen.
Gericht war Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldstrafe „nicht abgeneigt“
Sowohl bei dem Verfahren gegen die ehemalige BAMF-Chefin als auch gegen den Anwalt warben die Verteidiger in einem sogenannten Rechtsgespräch nach Verlesung der Anklage noch einmal intensiv für eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldstrafe.
Auch das Gericht ließ damals laut Sprecher erkennen, dass es einem solchen Schritt gegen eine Geldauflage nach Betrachtung der Sach- und Rechtslage „nicht abgeneigt wäre“. Die Staatsanwaltschaft bat sich danach Bedenkzeit aus.
Hintergrund der nun vor dem Landgericht verhandelten Vorwürfe ist die sogenannte BAMF-Affäre, die 2018 bundesweit Schlagzeilen machte und erhebliche Reaktionen auslöste. Anfangs war die Rede von weit über tausend Fällen. Die Leiterin der Bremer Außenstelle und die damalige BAMF-Präsidentin Jutta Cordt wurden entlassen. Die Vorwürfe fielen während der folgenden behördeninternen und juristischen Aufarbeitung jedoch weitestgehend in sich zusammen.
Bremer Landgericht verweigerte Strafprozesseröffnung in weiteren Anklagepunkten
Letztlich verweigerte das Bremer Landgericht im vergangenen Jahr in einem letzten Schritt noch die Eröffnung eines Strafprozesses bei einem weit überwiegenden Teil der von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen Anklagepunkte.
Diese verzichtete wiederum auf eine Beschwerde. Der Ex-Leiterin wird neben der Vorteilsnahme nur noch zur Last gelegt, in bestimmten einzelnen Fällen Dokumente aus digitalen Fallakten entfernt oder Bescheide erstellt zu haben sowie E-Mails an den angeklagten Anwalt weitergeleitet zu haben.
Der BAMF-Skandal um mutmaßlich massenhafte falsche Asylentscheidungen hatte vor drei Jahren für Schlagzeilen gesorgt, anfangs war von weit über tausend Fällen die Rede gewesen.
Die Leiterin der Bremer Außenstelle und die damalige BAMF-Präsidentin Jutta Cordt wurden entlassen. Die Vorwürfe verringerten sich während der folgenden behördeninternen und juristischen Aufarbeitung. (afp/er)
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