Spahns Schnelltest-Strategie startet ab 15. Oktober in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kitas und Arztpraxen
Zentrales Element in der neuen Verordnung sind Massen-Schnelltests in den Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen. Die Kosten müssen die Betroffenen nicht selbst tragen. Die Antigen-Schnelltests sollen binnen weniger Minuten Ergebnisse liefern.
Der Test basiert auf dem Nachweis von SARS-CoV-2-Eiweißen. Dazu muss ein Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen werden. Der entscheidende Unterschied: Der Abstrich muss nicht in einem Labor ausgewertet werden – dies geschieht innerhalb kurzer Zeit direkt vor Ort. Alle derzeit auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests müssen von geschultem, medizinischem Personal vorgenommen werden.
Arztpraxen, Kitas, Schulen, Asylbewerberheime bekommen Schnelltest
Anspruch auf einen bezahlten Schnelltest haben Menschen mit Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall – etwa wenn sie im gleichen Haushalt wie der positiv Getestete leben, mit ihm einen mindestens 15-minütigen Kontakt hatten oder über die Corona-App gewarnt wurden.
Übernommen werden die Tests zudem in Einrichtungen oder Unternehmen, dazu gehören auch Arztpraxen, Kitas, Schulen, Asylbewerberheime.
In Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und zur Rehabilitation werden Patienten, Betreute sowie das Personal getestet – und zwar im Fall eines Corona-Falls oder auch ohne Infektions-Ausbruch. Besucher müssen sich ebenfalls testen lassen. In Arztpraxen wird das Personal getestet – mit oder ohne Corona-Fall. Die Regelung gilt ausdrücklich für Menschen ohne Symptome.
PCR-Tests gelten als zuverlässiger, haben aber auch ihre Tücken
Die sogenannten PCR-Tests gelten als zuverlässiger als die neuen Schnelltests und sollen deshalb weiter angewandt werden. Allerdings gibt es auch bei ihnen falsche Ergebnisse. Dies kann beispielsweise passieren, wenn Aerosole mit Viruspartikeln an die Wattetupfer gelangen und die Proben somit kontaminieren. Auch sind bei nicht sachgemäßer Durchführung Kreuzreaktionen mit den anderen sogenannten endemischen Coronaviren, die seit Jahrzehnten in der Bevölkerung sich verbreiten, möglich.
Die zur Reisesaison eingeführte Regelung, dass sich Rückkehrer aus einem ausländischen Risikogebiet testen lassen müssen und dies bezahlt bekommen, läuft mit der Neuregelung zum 15. Oktober aus.
Ab 8. November Pflichtquarantäne von zehn Tagen für Rückkehrer aus Risiko-Gebieten
Ab dem 8. November gilt für alle Rückkehrer aus Gebieten, die vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft werden, eine Pflichtquarantäne von zehn Tagen. Diese Pflichtquarantäne kann verkürzt werden, wenn der oder die Betroffene „frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise“ einen negativen Corona-Test vorlegen können, wie es in der Vorlage heißt.
Bislang gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Pflichtquarantäne von 14 Tagen. Die Vorgaben müssen noch von den Ländern auf dem Verordnungsweg umgesetzt werden. (afp/er)
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