Bahnbeauftragter der Regierung fordert Ende der Maskenpflicht

Erste Bundesländer planen eine Änderung ihrer Verordnungen. Ministerpräsident Günther hofft auf einen Konsens der Bundesländer. Lauterbach hält am Tragezwang fest.
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Busfahren ohne Maske könnte demnächst zumindest im Nahverkehr wieder möglich sein.Foto: istock/dusanpetkovic
Von 17. November 2022

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Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln könnte demnächst zumindest im Nahverkehr fallen. Nachdem bereits Ministerpräsidenten verschiedener Bundesländer ein Ende angekündigt haben, fordert dies nun auch der Bahnbeauftragte der Bundesregierung, Michael Theurer.

So zitiert beispielsweise die „Welt“ Theurer auf ihrer Internetseite aus einem dpa-Interview: „Die Maskenpflicht ist sicherlich eines der milderen Mittel im Kampf gegen Corona. Doch wir sind jetzt an dem Punkt angekommen, an dem eingesehen werden muss, dass wir bei Corona in der endemischen Phase sind. Das Fortführen freiheitseinschränkender politischer Maßnahmen, an die sich wegen des Eintretens der endemischen Phase zunehmend weniger Menschen halten, beschädigt das Vertrauen der Bürger in die Politik.“

Länder entscheiden über Pflicht im Nahverkehr

Theurer ist parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Er ist zudem Mitglied des FDP-Präsidiums und Landesvorsitzender der FDP in Baden-Württemberg.

Über die Maskenpflicht im Nahverkehr entscheiden dem Infektionsschutzgesetz zufolge die Länder selbst. Für Fernzüge und Fernbusse ist hingegen der Bund zuständig. Laut Infektionsschutzgesetz gilt dort bis 7. April 2023 eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste über 14 Jahren.

Theurer: Zumutung für Zugpersonal

Theurer unterstützt auch den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU), der die Maskenpflicht nicht über das Jahresende hinaus verlängern will. „Niemand hindert ihn daran. Ich bin mir sicher, dass weitere Länder folgen werden. Die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr ist seit geraumer Zeit eine Zumutung für das Zugpersonal und eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Verkehrsträgern“, zitiert die „Welt“ Theurer.

Freiwillige Empfehlung als Alternative

Günther möchte einen Konsens der Bundesländer beim Thema Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Unterstützung erfährt er zum Beispiel aus Bayern.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) reagierte wiederholt mit Unverständnis auf eine Maskenpflicht, die für Bahnkunden gelte, für Fluggäste hingegen nicht. Jeder, der das wolle, könne eine Maske aufsetzen, zitiert der „Mitteldeutsche Rundfunk“ (MDR) Söder. Die Verpflichtung könne in eine freiwillige Empfehlung umgewandelt werden.

Lauterbach: Nur wenige fliegen mit Flugzeug zur Arbeit

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hält hingegen an einer Maskenpflicht in Bussen und Bahnen fest. Weil im Winter wieder mit steigenden Zahlen zu rechnen sei, halte er sie für notwendig. „Wenn wir jetzt die Maskenpflicht aussetzen würden und hätten dann zum Beispiel eine massive Welle, das ist nicht vermittelbar.“

Menschen müssten sicher zur Arbeit kommen können, sagte er dem Fernsehsender „Welt“. Dass in Flugzeugen die Maskenpflicht nicht mehr gilt, ist für Lauterbach nicht vergleichbar. Es kämen nur „ganz wenige Menschen“ täglich mit dem Flugzeug zur Arbeit. Hingegen nutzten Millionen Bus und Bahn.

Mitte Oktober hatte er noch vorgeschlagen, die Maskenpflicht angesichts steigender Infektionszahlen zu verschärfen. „Die Welle endet nicht von alleine“, sagte er seinerzeit im ARD-„Morgenmagazin“. Wie im Personennahverkehr kann der Bund den Ländern eine Maskenpflicht allerdings nicht vorschreiben.

Daher forderte der Minister die Länder auf, eine entsprechende Regelung für Innenräume zu prüfen. Gefolgt war seiner Forderung allerdings kein Bundesland.

RKI: Keine Untersuchungen zu FFP2-Masken

Im August veröffentlichte das Robert Koch-Institut (RKI) auf seiner Internetseite einen Beitrag zum Tragen von FFP2-Masken. Darin heißt es unter anderem, dass es bisher keine wissenschaftlichen Untersuchungen über „die langfristigen Auswirkungen ihrer Anwendung (z.B. bei Risikogruppen oder Kindern)“ gibt.

Die FFP2-Masken seien bisher „zweckbestimmt und zielgerichtet“ beim Arbeitsschutz zum Einsatz gekommen. Bei Untersuchungen mit Gesundheitspersonal seien Nebenwirkungen wie Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis „infolge des abschließenden Dichtsitzes“ beschrieben worden.

Gezielte Unterweisung vonnöten

Bei Laien müsse „grundsätzlich die individuelle gesundheitlich[e] Eignung geprüft und sichergestellt werden“. Eine „gezielte Unterweisung“ könne die korrekte Handhabung unterstützen.

Bei älteren Menschen oder Personen mit zum Beispiel eingeschränkter Lungenfunktion seien „negative gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen“. Davon Betroffene sollten sich beim Tragen möglichst ärztlich begleiten lassen.

Die Deutsche Bahn antwortet auf die Vorstöße der Ministerpräsidenten auf Anfrage von Epoch Times kurz und knapp: „Wenn die Bundes- oder Landesregierungen die aktuellen Regelungen an die aktuelle Lage anpassen – auch für den Bereich der Mobilität – werden wir diese entsprechend umsetzen“, so ein Sprecher. Die Frage, wie hoch denn die Akzeptanz der Maskenpflicht derzeit bei Bahnkunden überhaupt noch sei, ließ die Bahn unbeantwortet.

Isolationspflicht fällt ebenfalls

Mittlerweile müssen sich in Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und demnächst auch in Schleswig-Holstein Infizierte auch nicht mehr isolieren. Die Verpflichtung dazu ist aufgehoben, heißt es in der „Frankfurter Rundschau“.

Ärztevertreter unterstützen dieses Vorgehen: „Unsere Daten zeigen, dass das Risiko einer Übertragung sehr gering ist, wenn ein wechselseitiger Schutz durch chirurgischen Mund-Nasen-Schutz besteht“, sagte Jürgen Graf, Chef der Frankfurter Uniklinik und Leiter des hessischen Planungsstabs stationäre Versorgung.

Aus Sicht von Landesärztekammer-Präsident Edgar Pinkowski wird die Eigenverantwortung Betroffener gestärkt: „Wer krank ist, bleibt wie bei anderen infektiösen Erkrankungen zu Hause, wer sich wohlfühlt und symptomfrei ist, kann arbeiten.“



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