Baden-Württemberg will Handynutzung an Schulen per Gesetz einschränken

Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) plant, die private Nutzung von Handys an Schulen im Bundesland einzuschränken. Das Ministerium in Stuttgart kündigte eine schulgesetzliche Regelung mit klaren Leitplanken für den Umgang mit Smartphones an Schulen an.
„Es geht mir um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen“, sagte Schopper. Die negativen Einflüsse von Smartphones seien hinreichend belegt.
Schopper nannte Beispiele wie die Beeinträchtigung der Konzentration, des Lernvermögens und der mentalen Gesundheit. Auch könnten Smartphones zu Cybermobbing oder emotionaler Vereinsamung führen. „Es ist Zeit, zu handeln“, sagte die Ministerin.
Gemeinsames Ziel müsse sein, Kinder und Jugendliche vor ständiger Ablenkung zu bewahren. „Deshalb brauchen wir klare, altersgerechte Regelungen an unseren Schulen, die auf breite Akzeptanz stoßen“, sagte Schopper.
Details fehlen noch
Wie genau die Regeln aussehen sollen, ließ die Ministerin offen. Details müssten nun erarbeitet werden, teilte ein Sprecher mit. Bislang kann jede Schule selbst festlegen, ob sie die Nutzung von Handys etwa in der Pause über die Hausordnung verbietet.
Mit ihrem Vorstoß will Schopper die private Nutzung der Geräte angehen. Medienbildung und die sinnvolle Nutzung von Endgeräten im Unterricht seien dagegen in einer zunehmend digitalisierten Welt unerlässlich, so die Ministerin.
Außerhalb der Schulen fordert Schopper einen wirksameren Kinder- und Jugendschutz. „Von gesundheitsschädlichen Videos über Pornografie bis zu Tötungsszenen – an all diese Inhalte kommen unsere Kinder durch ein nicht ganz wahrheitsgetreues Häkchen bei der Altersangabe heran“, sagte die Ministerin.
Angemessene Altersbeschränkungen und Alterskontrollen, die ihren Namen auch verdienten, seien notwendig. „Deshalb appelliere ich an die neue Bundesregierung, sich dieses Themas mit Nachdruck anzunehmen“, so Schopper.
Schulen entscheiden selbst
In Deutschland variieren die Regeln zum Umgang mit den Handys von Schule zu Schule und von Bundesland zu Bundesland.
Bayern hat als einziges Bundesland ein Gesetz zum Umgang mit Smartphones an Schulen. Eine Regelung (Artikel 56 Absatz 5 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) verbietet die Nutzung digitaler Geräte auf dem gesamten Schulgelände.
In einigen Bundesländern gibt es keine landesweiten Regelungen, dazu gehören Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Hier entscheiden in der Regel die Schulen selbst über den Umgang mit der Technik. Sie können die Nutzung von Handys und Co untersagen, bei Prüfungen sind sie generell verboten. In Berlin müssen Handys, die Lehrer im Unterricht einziehen, von den Eltern abgeholt werden. (dpa/red)
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