Baden-Württemberg: Migranten die einen Pflegeberuf ergreifen werden vorerst nicht abgeschoben
Illegale Migranten, die in Deutschland einen Pflegeberuf erlernen, sollen in Baden-Württemberg künftig vor einer Abschiebung geschützt werden, beschloss die grün-schwarze Regierung am Samstag, berichtet das „Ärzteblatt“. Damit möchte man neue Fachkräfte für den Alten- und Krankenpfleger-Bereich gewinnen, um den dringenden Bedarf zu decken.
„Wir werden sie nicht abschieben, sodass sie die Helferausbildung absolvieren können, anschließend eine Alten- oder Krankenpflegeausbildung und dann noch zwei Jahre im Land bleiben können“, teilte der auch für Migration zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart mit.
Man setze damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD schon jetzt auf Landesebene um.
In der Debatte um einen „Spurwechsel“ für abgelehnte Asylbewerber, hatte sich Strobl im August dagegen ausgesprochen, illegalen Einwanderern den Sprung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Nun sagte er: „Das Grundrecht auf Asyl hat in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz. Das dürfen wir nicht dadurch gefährden, dass wir allen abgelehnten Asylbewerbern ein asylunabhängiges Bleiberecht geben. Deshalb treffen wir eine sehr zielgenaue, bedarfsorientierte Regelung.“
Die „Ermessensduldung“ sei ein wertvoller Schritt
In Bayern soll es eine solche Regelung für Ausländer, deren Asylanträge abgelehnt sind, bereits geben. Die Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) erklärte:
Damit gewinnen wir dringend benötigte zusätzliche Fachkräfte für die Pflege und bieten Geflüchteten eine wichtige Integrationsperspektive“,
Geflüchtete, die hier arbeiteten, die Sprache lernten und sich nichts zu Schulden kommen ließen, müssten in Deutschland bleiben dürfen, so die Ministerin.
Auch Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) nannte die „Ermessensduldung“ einen wertvollen Schritt aufgrund des hohen Bedarfs an Fachkräften.
Zugleich machte Strobl deutlich, dass es um einen auf den Bedarf an Pflegepersonal ausgerichteten Weg gehe. Es gehe nicht darum, allen abgelehnten Asylbewerbern grundsätzlich ein Bleiberecht zu gewähren.
Straftäter oder Menschen mit unklarer Identität sind davon ausgeschlossen
Ausländische Straftäter oder Migranten, die ihre Identität verschleierten, seien demnach ausgeschlossen von der Regelung. Nach Darstellung des Innenministeriums sind Einrichtungen auch verpflichtet, die Ausländerbehörde über einen Abbruch der Helferausbildung zu informieren. Damit verliere die Duldung ihre Gültigkeit. Ausländer müssten dann ausreisen. Ein Wechsel des Ausbildungsplatzes sei nicht möglich.
Die Grünen fordern schon seit Längerem ein Bleiberecht für Migranten, die in der Pflege arbeiten. Der sozialpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Thomas Poreski, sprach deshalb von einer guten Nachricht, die in der Behördensprache so bezeichnete Drei-plus-zwei-Regelung auf Helferberufe auszuweiten.
„Das ist aber auch eine gute Nachricht für unsere Einrichtungen und Betriebe. Sie brauchen dringend helfende und zupackende Hände – jetzt haben sie Rechtssicherheit“, so Poreski.
Die AfD etwa sieht einen Verbleib von Migranten auf diesem Weg kritisch. Fachkräfte seien in der Pflege bereits vorhanden, der Beruf aber durch „haarsträubende Arbeitsbedingungen“ unattraktiv.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz gilt zwar als Unterstützerin einer solchen Lösung, wie es sie jetzt in Baden-Württemberg gibt. Allerdings hatte Stiftungsvorstand Eugen Brysch im April auch vor einen „gefährlichen Lockruf für jedermann“ gewarnt. In der Pflege brauche es neben Geschick und Professionalität auch Einfühlungsvermögen, hatte er gesagt. (dpa/er)
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