Auswärtiges Amt: Ex-Bin-Laden-Leibwächter Sami A. darf nicht aus Tunesien ausreisen
Der ehemalige Leibwächter von Osama Bin Laden, der als Top-Gefährder eingestufte Sami A., muss in Tunesien bleiben. Zwar wurde er am Freitag vorläufig auf freien Fuß gesetzt, doch es besteht ein Ausreiseverbot für den Tunesier, berichtet die „Bild am Sonntag“.
So teilte das Auswärtige Amt am Wochenende den deutschen Innenbehörden mit, dass Sami A. nach Informationen von tunesischer Seite an die deutschen Diplomaten das Land nicht verlassen darf.
Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) sieht in der anstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit der Abschiebung einen Präzedenzfall.
Er sagte der „Bild am Sonntag“: „Ich bin unverändert davon überzeugt, dass wir rechtmäßig gehandelt haben. Wir warten die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ab und werden sie auch für künftige Fälle zum Maßstab machen.“
Die Entscheidung wird für Anfang der Woche erwartet. Die CSU lehnt eine Rückführung ab. Generalsekretär Markus Blume: „Ich kenne niemanden, der darauf wartet, dass Sami A. nach Deutschland zurückkehrt.“
Der Tunesier war am 13. Juli aus Nordrhein-Westfalen in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Sami A. könne dort Folter drohen. Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war. Die Richter rügten die Abschiebung als „grob rechtswidrig“ und forderten die Behörden auf, den Mann nach Deutschland zurückzuholen.
Dagegen legte die Stadt Bochum, wo der Tunesier wohnte, beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Beschwerde ein. Am vergangenen Mittwoch teilte das Gericht in Gelsenkirchen dann mit, es habe die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum kommenden Dienstag zurückzuholen.
(dts)
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