Ausschluss von Thüringer AfD-Wahlparty: Mehrere Medien gehen vor Gericht

Mehrere Medien, die von der Wahlparty der Thüringer AfD am 1. September ausgeschlossen wurden, gehen dagegen gerichtlich vor. Die Epoch Times fragte bei der AfD nach.
Ein Delegierter der AfD-Thüringen während eines Landesparteitags.
Ein Delegierter der AfD-Thüringen während eines Landesparteitags.Foto: Sebastian Willnow/dpa
Von 22. August 2024

Mehrere Medien haben angekündigt, gerichtlich gegen die AfD Thüringen vorgehen zu wollen, weil sie keinen Zugang zu einer Wahlveranstaltung gewährt bekommen haben.

Am 1. September stehen in Thüringen genau wie in Sachsen die Landtagswahlen an. Wie üblich findet dazu auch am Wahlabend eine sogenannte Wahlparty statt, zu der auch Pressevertreter zugelassen werden.

„Welt“, „Bild“, „Spiegel“, und „taz“ wollten auch daran teilnehmen. Jedoch wurden sie mit dem Verweis, dass die räumlichen Kapazitäten für eine Akkreditierung zu gering sei, von der Partei abgewiesen. Andere Medien seien hingegen zugelassen worden.

Die genannten Medien reichten daraufhin gemeinsam beim Landgericht Erfurt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die AfD Thüringen ein. Man wolle damit erreichen, wie andere Pressevertreter Zugang zu der Wahlveranstaltung zu erhalten. 

„Wir befürchten eine Einschränkung der Pressefreiheit“, zitiert „Welt“ einen Unternehmenssprecher des Axel-Springer-Verlags.

Eine Gerichtssprecherin bestätigte gegenüber Epoch Times den Eingang des Antrags. Sie geht von einer zeitnahen Entscheidung dazu in den nächsten Tagen aus. Ob es später noch zu einem Hauptsacheverfahren kommt, entscheiden die Prozessbeteiligten nach dem Richterspruch zum Antrag.

Gegenüber Epoch Times bestätigte der Landesverband die Abweisung wegen fehlender räumlicher Kapazitäten. Es seien bereits über 50 Pressevertreter akkreditiert und der Raum könne nicht mehr Personen aufnehmen, hieß es von der AfD aus Erfurt.

Teilnahme für beide Seiten vorteilhaft

Von der Teilnahme von Pressevertretern bei solchen Veranstaltungen profitieren üblicherweise beide Seiten. Die Partei bekommt mediale Aufmerksamkeit durch die Berichterstattung und kann Stellung nehmen zum Wahlergebnis.

Die Medien ihrerseits können mit den Teilnehmern und Gästen der jeweiligen Partei direkt ins Gespräch kommen, Analysen zum Wahlergebnis sammeln, Stimmungen beobachten und neue Kontakte knüpfen.

Die Wahlparty der AfD in Thüringen ist für viele Medien besonders interessant, denn Umfragen zufolge wird sie bei der Landtagswahl voraussichtlich die stärkste Kraft werden.

Laut einer am 20. August veröffentlichten Forsa-Umfrage liegt die AfD in Thüringen mit 30 Prozent an erster Stelle. Im Vergleich zum Herbst des Vorjahres hat die Partei deutlich an Zustimmung verloren – nicht zuletzt wegen des Aufstiegs des BSW, das laut derselben Umfrage aus dem Stand 18 Prozent im Freistaat erreichen könnte. Ebenfalls im Landtag vertreten wären die CDU (21 Prozent), die Linkspartei (13 Prozent) und die SPD (7 Prozent).

AfD mehrmals vor Gericht verloren

Im November 2023 hat der „Westdeutsche Rundfunk“ vor dem Landgericht Erfurt erfolgreich gegen den Thüringer Landesverband der AfD geklagt. Einem Reporterteam des ARD-Magazins „Monitor“ war der Zugang zum damaligen Landesparteitag verwehrt worden.

Auch dem ARD-Magazin „Kontraste“ wurde im Januar von der sachsen-anhaltischen AfD-Landtagsfraktion der Zugang zu einer Veranstaltung verweigert. Dies wurde damit begründet, dass nur „seriöse Journalisten“ zugelassen werden, schreibt „Welt“. Der „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ hat daraufhin eine einstweilige Verfügung beantragt und ist damit vor dem Landgericht Magdeburg erfolgreich gewesen. Das Gericht hat seine Entscheidung mit der Pressefreiheit, die im Grundgesetz verankert sei, begründet.

Ein weiterer Fall sorgte ebenfalls für Schlagzeilen: So erteilte die bayerische AfD im Februar einem Reporter des „Bayerischen Rundfunks“ (BR) ein Hausverbot für alle Veranstaltungen. Der BR sah darin einen „Angriff auf die Pressefreiheit“ und forderte vom Landesverband eine Rücknahme der Entscheidung.

Gespaltenes Verhältnis zur Presse

Zum Verhältnis der AfD zur Presse erklärte ein Sprecher der Bundespartei gegenüber Epoch Times, dass man mit Journalisten schlechte Erfahrungen gemacht habe. So habe man auf dem letzten Bundesparteitag in Essen rund 150 Reporter und Moderatoren der unterschiedlichsten Medien vor Ort gehabt. „Nur zehn“ von ihnen hätten in seinen Augen objektiv und neutral berichtet.

Das von Medien kritisierte Unterbringen in einem abgetrennten Bereich von Pressevertretern auf Parteitagen, den sie nicht verlassen dürfen, hält er für gerechtfertigt.

So wolle man das bereits aufgetretene „Bedrängen“ von AfD-Politikern durch Pressevertreter und das „Abfotografieren“ aller einzelnen Delegierten verhindern, so der Sprecher.



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