Auskunftspflicht zum Impfstatus kommt – aber nur in eingeschränkter Form
Arbeitgeber in besonders sensiblen Bereichen wie Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen künftig nach dem Corona-Impfstatus ihrer Beschäftigten fragen dürfen. Auf eine entsprechende Gesetzesänderung einigte sich die große Koalition, wie Union und SPD am Freitag mitteilten.
Die Auskunftspflicht soll so lange gelten, wie die epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht. Eine generelle Auskunftspflicht in den Betrieben, wie Union und Arbeitgeber sie verlangt hatten, wird es nicht geben.
„Keine arbeitsrechtliche Konsequenzen“
Die Neuregelung soll für arbeitsorganisatorische Abläufe genutzt werden, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Er nannte dabei Dienstpläne. Es könne nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen deswegen kommen, weil jemand nicht geimpft sei. Das neue Gesetz soll am kommenden Dienstag im Bundestag und am Freitag im Bundesrat beschlossen werden.
In den betroffenen Einrichtungen dürfen die Arbeitgeber „personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden“, heißt es in dem der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Gesetzentwurf.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte dem „Spiegel“, in Krankenhäusern gelte seit vielen Jahren „aus gutem Grund“, dass ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Patientenkontakt fragen dürfe, ob sie gegen Infektionskrankheiten geimpft seien. In Heimen, Kitas oder Schulen seien den Beschäftigten Menschen anvertraut, die einen besonderen Schutz bräuchten, argumentierte Spahn.
Erweiterte Auskunftspflicht soll es nicht geben
Eine weiter gefasste Auskunftspflicht würde zwar Sinn machen. Aber dafür sehe ich aktuell keine Mehrheit im Parlament“, sagte Spahn. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) forderte die SPD auf, weitergehenden Regelungen zuzustimmen.
Die jetzige Einigung sei „ein erster wichtiger Schritt“, weitere seien erforderlich. „Ich setze darauf, dass der Koalitionspartner seine ablehnende Haltung ändert.“
Die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar verteidigte allerdings das Nein der SPD zu weitergehenden Reglungen. „Angestellte haben grundsätzlich das Recht, Auskünfte über gesundheitliche Aspekte gegenüber ihrem Arbeitgeber zu verweigern“, erklärte sie. „Ausnahmen davon müssen sehr gut begründet und eng eingegrenzt sein.“ Wo Menschen sehr nah zusammenkommen, insbesondere verletzliche, müsse jedoch besondere Vorsicht gelten.
Vorwurf von FDP, Linke und Grüne
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek (CSU), begrüßte das Vorhaben. „Wir müssen insbesondere ältere Menschen vor Corona schützen, deshalb ist es wichtig zu wissen, ob Pflegekräfte geimpft sind“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstagausgabe). Er sprach sich dafür aus, die Auskunftspflicht auf andere Branchen zu übertragen. „Damit könnten konkrete Hygienekonzepte am Arbeitsplatz besser umgesetzt werden.
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) forderte weitergehende Regelungen. „Es ist erstaunlich, dass aufgrund der Blockade eines Koalitionspartners dem betrieblichen Gesundheitsschutz Steine in den Weg gelegt werden“, erklärte BDA-Präsident Rainer Dulger. Die Arbeitgeber dürften bei Schutzmaßnahmen zwar den Impfstatus der Beschäftigten berücksichtigen, ihn aber nicht erfragen.
FDP, Linke und Grüne warfen den Koalitionsparteien vor, durch „Verfahrenstricks“ eine Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben verhindert und das Gesetz zu kurzfristig vorgelegt zu haben.
„Diese Art der Gesetzgebung zwischen Tür und Angel wird die Legitimität und Akzeptanz des Auskunftsanspruchs wie des gesamten Pandemiemanagements nicht erhöhen.“ (afp)
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