Ausgrenzung verhindern: DieBasis Hamburg klagt gegen 2G-Regel
Der Hamburger Senat hat am Dienstag ein „Optionsmodell“ beschlossen: Gastronomie, Clubs, Kneipen und Kultureinrichtungen in Hamburg können ihre Kapazitäten von Samstag an nahezu wieder vollständig nutzen, sofern Ungeimpfte keinen Zutritt haben.
„Auch wenn der Senat diese Regelung klugerweise als nicht verpflichtend und optional einführen wird, ist damit der Ausgrenzung Tür und Tor eröffnet“, sagte Kai Lüdders, Spitzenkandidat Hamburg für die kommende Bundestagswahl. Es sei zu erwarten, dass im Laufe des Herbstes die Gastronomen und Veranstalter diese Option ziehen würden, denn sie seien schließlich aufgrund der seit anderthalb Jahren andauernden Restriktionen in ihrer Existenz bedroht und dringend auf Umsätze angewiesen.
Hundertausende Hamburger würden dadurch jedoch von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen. „Das Schlimmste jedoch ist, dass in einigen Wochen diese Ausgrenzung auch auf die Kinder ausgedehnt wird“, ergänzte Christina Buchmeier, Vorsitzende des Landesverbandes Hamburg.
„Der Senat unterteilt damit willkürlich Jugendliche in eine Gruppe, die ins Kino darf und in eine, die es nicht darf. Das ist unerträglich“, so Buchmeier weiter.
Der Jurist Kai Lüdders bewertet auch die fehlende Ausnahmeregelung für Menschen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürften, als klar verfassungswidrig. „Wir werden daher eine renommierte Hamburger Anwaltskanzlei mit der Klage beauftragen, die bereits für unseren Bundesverband gegen die damalige sogenannte Bundesnotbremse Verfassungsbeschwerde eingereicht hat“, so Lüdders.
DieBasis spreche sich entschieden gegen jede vom Senat politisch vorangetriebene Spaltung der Gesellschaft aus und appelliere an das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Hamburger Unternehmers und Bürgers, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Hygienekonzepte vieler Unternehmer hätten sich in den letzten Monaten bewährt.
Nach Ansicht der Partei diene „eine Zuspitzung von Zugangsregelungen ausschließlich dazu, Druck auf die Menschen beim Thema Impfen auszuüben. Eine Impfpflicht durch die Hintertür aber widerspricht den Versprechungen des Senats und ist nicht hinnehmbar.“
Bereits seit Montag gilt in immer mehr Bundesländern 3G: Zutritt zu vielen öffentlichen Innenräumen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete. (nmc)
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