Auschwitz-Überlebende nach Gröning-Urteil: Warum erst jetzt?
„Es ist zu spät für diese Art von Urteil“, erklärte die 81-Jährige in Terre Haute (US-Bundesstaat Indiana). Das Gericht hatte den 94 Jahre alten Gröning am Mittwoch zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Sie versuchen, eine Lektion zu erteilen: Wer ein Verbrechen verübt, wird bestraft“, sagte Kor, die als Kind zusammen mit ihrer Zwillingsschwester vom berüchtigten Lagerarzt Josef Mengele in Auschwitz zu pseudomedizinischen Medikamenten missbraucht worden war. „Seine (Grönings) Schuld wird nicht geringer, bloß weil er alt ist. Aber warum haben sie (die Juristen) das nicht schon vor 20 Jahren getan?“
„Mir wäre es lieber gewesen, man hätte ihn zu Sozialdienst verurteilt, um gegen Neo-Nazis zu sprechen“, sagte Kor. „Das Gericht soll mir, einer Überlebenden, beweisen, wie vier Jahre Gefängnis irgend jemandem nutzen.“
Kor hatte in dem Prozess als Zeugin ausgesagt und öffentlich erklärt, sie habe Gröning vergeben. Andere Überlebende kritisierten sie wegen dieser Äußerungen scharf. „Meine Vergebung hat nichts mit den Tätern zu tun, das ist für meinen Heilungsprozess“, sagte Kor zu ihrer umstrittenen Geste.
(dpa)
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