Auffinden von IT-Sicherheitslücken soll nicht mehr strafbar sein

Beim Hacken soll das Motiv stärker Gewicht bekommen: Sicherheitslücken aus gesellschaftlichem Interesse zu finden, soll nicht mehr strafbar sein. Andererseits sollen schwerere Fälle, in denen Daten abgegriffen werden, härter bestraft werden.
Die US-Justiz ist hinter mehreren Russen her, die hinter einem großen Hackerangriff auf die ukrainische Regierung und andere Staaten stecken sollen. (Archivbild)
Wer aus gesellschaftlichem Interesse Sicherheitslücken in fremden Computersystemen findet, soll nicht bestraft werden. (Archivbild)Foto: Nicolas Armer/dpa
Epoch Times4. November 2024

Wer aus gesellschaftlichem Interesse nach Sicherheitslücken in fremden Computersystemen sucht, soll dafür nicht mehr bestraft werden. Das Bundesjustizministerium will dazu das Computerstrafrecht ändern, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Montag veröffentlicht.

Nach Paragraf 202a des Strafgesetzbuches macht sich bislang strafbar, wer sich „unbefugt“ Zugang zu gesicherten Daten verschafft. Damit künftig das Aufspüren von IT-Sicherheitslücken nicht darunter fällt, soll der Paragraf um einen entsprechenden Absatz ergänzt werden.

Ausgeschlossen werden soll die Strafbarkeit bei solchen Handlungen auch in Bezug auf zwei weitere Straftatbestände: das Abfangen von Daten (Paragraf 202b) und die Datenveränderung (Paragraf 303a).

Schwere Fälle sollen verschärft werden

Für besonders schwere Fälle des Ausspähens und Abfangens von Daten will das Justizministerium das Strafrecht hingegen verschärfen. Die Paragraphen 202a und 202b sollen dazu entsprechend ergänzt werden.

Ein besonders schwerer Fall soll demnach vorliegen, wenn der Täter „einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt“ oder aus Gewinnsucht, gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt.

Zudem sollen Taten darunter fallen, durch die die Funktion einer kritischen Infrastruktur, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der Bundesländer beeinträchtigt wird. Der Strafrahmen für solche besonders schweren Fälle soll auf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren lauten.

Buschmann: Sicherheitslücken schließen zu wollen verdient „Anerkennung“

„Wer IT-Sicherheitslücken schließen möchte, hat Anerkennung verdient – nicht Post vom Staatsanwalt“, erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP) zu den geplanten Änderungen. „Denn Sicherheitslücken in IT-Systemen können in unserer vernetzten Welt dramatische Folgen haben. Cyberkriminelle und fremde Mächte können IT-Sicherheitslücken als Einfallstore nutzen.“

Es sei deshalb „im gesamtgesellschaftlichen Interesse“, dass solche Sicherheitslücken aufgedeckt und geschlossen würden. „Mit dem Gesetzentwurf werden wir Strafbarkeitsrisiken für Personen ausschließen, die sich dieser wichtigen Aufgabe annehmen“, betonte der Minister. Gleichzeitig würden die Strafen für besonders gefährliche Fälle des Ausspähens und Abfangens von Daten angehoben.

Der Gesetzentwurf wurde am Montag an Länder und Verbände verschickt. Diese können nun bis zum 13. Dezember Stellung nehmen. (afp)



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