Aufenthaltsgesetz ausgehebelt: Abgelehnte Asylbewerber entgehen durch Umzug nach Berlin Abschiebung

Immer wieder ziehen Asylbewerber, denen die Abschiebung droht nach Berlin. Dort können sie ungehindert weiter in Deutschland leben.
Epoch Times24. August 2018

Abgelehnte Asylbewerber die unerlaubt nach Berlin kommen, um sich einer Abschiebung zu entziehen werden nicht in ihr zuständiges Bundesland zurückgeschickt, berichtet die „Berliner Tageszeitung“.

Gunnar Schupelius, Chefkolumnist der BZ wirft dem Berliner Senat deshalb vor, das Aufenthaltsgesetz auszuhebeln.

Möglich sei das ganze durch den Koalitionsvertrag der Rot-Rot-Grünen-Regierung von 2016. Der Koalitionsvertrag schreibe fest, dass Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber grundsätzlich vermieden werden sollten.

Obwohl Paragraph § 61 des Aufenthaltsgesetzes regelt, dass ein Asylbewerber dessen Antrag abgelehnt wurde, den Bezirk der Ausländerbehörde, bei der er gemeldet ist nicht mehr verlassen darf, findet dieser jedoch in Berlin keine Anwendung.

Eine Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern in das für die Abschiebung zuständige Bundesland, sei gar nicht beabsichtigt, antwortete Berliner Innenminister Andreas Geisel auf eine Anfrage von Sebastian Czaja, Fraktionschef der FDP im Abgeordnetenhaus.

Laut Innensenator werde weder registriert, wer sich in Berlin aufhält, um einer Abschiebung in ein anderes Bundesland zu entgehen, noch, ob eine Rückführung veranlasst wurde. Es gelte „der Grundsatz des mildesten Mittels“. Asylanten würden ermahnt in ihr Bundesland zurückzukehren, mehr aber auch nicht. Mit anderen Worten, wenn sie nicht zurückgehen, können sie weiter in Berlin bleiben.

Inwieweit ein Koalitionsvertrag, der das Aufenthaltsgesetz aushebelt, rechtens ist, bleibt hier zu prüfen. Fakt ist, dass die Berliner Behörden anderen Bundesländern nicht bei der Durchführung von Abschiebungen helfen, weil sie gesuchte Personen von Berlin nicht in das zuständige Bundesland zurückführen. (nh)



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