Aufbewahrungspflichten für Steuerunterlagen und Sozialabgaben für Paketzusteller neu geregelt
Die Große Koalition hat sich bei zwei umstrittenen Projekten geeinigt: Wie der „Spiegel“ berichtet, geht es um den Abbau von Bürokratie, für den sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) starkmacht, und eine schärfere Kontrolle der Sozialabgaben von Paketzustellern. Letzteres ein Thema, das Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Herzen liegt. Nun gibt es einen Kompromiss.
Danach werden die sogenannten Aufbewahrungspflichten von Steuerunterlagen für Unternehmen gelockert. Die Einigung sieht unter anderem vor, dass Dokumente nur noch fünf Jahre „aktiv“ für die Finanzämter vorgehalten werden müssen.
Danach dürfen sie etwa auf Festplatten gelagert werden, um die sich die IT-Abteilung der Firmen nicht mehr kümmern muss. Das Wirtschaftsministerium beziffert die Einsparung für die Firmen auf mehr als 1,7 Milliarden Euro.
Am 18. September soll das Bürokratieentlastungsgesetz III vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Neue Regelungen für Paketzusteller
Zugleich will die Ministerriege unter der Leitung von Kanzlerin Angela Merkel den Gesetzentwurf zu den Sozialabgaben für die Paketbranche auf den Weg bringen.
Künftig sollen die Paketzusteller dazu verpflichtet werden, Sozialabgaben für ihre Subunternehmen nachzahlen zu müssen, wenn diese nicht den Mindestlohn einhalten. Das Gesetz soll pünktlich zum Weihnachtsgeschäft in Kraft treten. (dts/sua)
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