Die designierte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner will ihr Amt als Bundesschatzmeisterin der CDU am kommenden Montag, 24. März 2025, niederlegen. Die 52-jährige wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und frühere Bundesagrarministerin hatte die Aufgabe im Januar 2022 übernommen.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur könnte Klöckner ihren Posten im Parteipräsidium aufgeben, um einen Interessenkonflikt zu vermeiden. Denn die gebürtige Bad Kreuznacherin (Rheinland-Pfalz) wäre als Nachfolgerin der amtierenden Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) zugleich für die Parteienfinanzierung, inklusive der Prüfung der Parteispenden, zuständig. Darauf hatte die Organisation
LobbyControl am 18. März hingewiesen.
Auf Wunsch des mutmaßlich neuen Kanzlers, CDU-Parteivorsitzenden und Unionsfraktionschefs Friedrich Merz (CDU) soll Klöckner am Dienstag, 25. März, im Rahmen der konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestags zur neuen Bundestagspräsidentin gewählt werden.
Nach einer
Pressemitteilung der Unionsfraktion plant Klöckner „unter anderem eine umfassende Digitalisierung und praxisnahe Modernisierung der Parlamentsarbeit, eine Verschlankung der Verwaltungsabläufe und eine effizientere Gestaltung des parlamentarischen Fragerechts“.
Die Aufgaben eines Bundestagspräsidenten
In das Amt einer Bundestagspräsidentin oder eines -präsidenten wählen die Parlamentarier traditionell ein Mitglied aus den Reihen der größten Bundestagsfraktion. Es handelt sich um das zweithöchste Amt im Staat – nach dem Bundespräsidenten und noch vor dem Bundeskanzler und Bundesratspräsidenten.
Entlohnt wird die Aufgabe mit rund 22.500 Euro im Monat. Das entspricht der doppelten Diät eines normalen Abgeordneten.
Ein Bundestagspräsident steht an der Spitze des nicht abrufbaren Bundestagspräsidiums. Dieses Präsidium ist laut Paragraf 6 (1) GO zugleich Teil des Ältestenrats.
Das Präsidium ist grundsätzlich für „Personalangelegenheiten der Bundestagsverwaltung“, für die Mitwirkung beim „Abschluss wichtiger Verträge“ und für „Fragen der Öffentlichkeitsarbeit“ des Bundestags zuständig.
Viele Rechte und Pflichten
Im Alltag leitet ein Bundestagspräsident – in der Regel im zweistündigen Wechsel mit einem seiner Stellvertreter – die Sitzungen des Parlaments, stets flankiert von zwei Schriftführern. Dabei „sorgt der Präsident für die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung während der Sitzungen. Er darf etwa Abgeordnete ermahnen, ihnen das Wort entziehen und sie sogar bis zu 30 Sitzungstage von Plenar- und Ausschusssitzungen ausschließen“, heißt es auf der Website des Bundestags.
Zum Aufgabenbereich eines Bundestagspräsidenten gehören gemäß Paragraf 7 (1)ff. GO zudem folgende Befugnisse:
- Beratende Stimme in allen Ausschüssen des Bundestags
- Hausrecht und Polizeigewalt im Bundestag
- Erlass der Hausordnung („im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung“)
- Vertragsabschlüsse, einschließlich Ausgabenanweisungen „im Rahmen des Haushaltsplans“
- Einstellung, Ernennung, Ruhestandsversetzung oder Entlassung von Bundestagsmitarbeitern – bei hochrangigen Beamten oder Mitarbeitern „im Benehmen mit den stellvertretenden Präsidenten“ und mit Zustimmung des Präsidiums
Nach Paragraf
19a (1) des Parteiengesetzes (PartG) legt der Bundestagspräsident jährlich zum 15. Februar die Höhe jener staatlichen Mittel fest, die den anspruchsberechtigten Parteien für das vorangegangene Jahr aus Steuergeldern zufließen dürfen. Ihm obliegt nach den Vorschriften des
Paragrafen 23a PartG auch die Prüfung der dafür obligatorischen
Rechenschaftsberichte der Parteien.
Klöckner wäre die vierte Frau im Amt
Die amtierende Bundestagspräsidentin Bas war die dritte Frau, die das zweithöchste Amt des Staates bekleiden durfte. Das war zuvor
Rita Süssmuth (CDU) und
Annemarie Renger (SPD) gelungen.
Bas hatte das Amt infolge der Bundestagswahl Ende Oktober 2021 angetreten. Sie hatte in den vergangenen Tagen für Schlagzeilen gesorgt, weil sie den Wunsch der AfD-Fraktion
abgelehnt hatte, den neuen Bundestag sofort einzuberufen. Das hatte den Weg zur zweiten Bundestagssondersitzung zur Änderung des Grundgesetzes für neue Staatsschulden in Billionenhöhe ermöglicht. Am 21. März stimmte auch der Bundesrat dem Vorhaben mit einer Zweidrittelmehrheit zu.