Auf Verbraucher kommt neue Stromumlage zu
Für den Bau neuer und die Modernisierung bestehender Gaskraftwerke plant die Bundesregierung eine neue Umlage auf den Strompreis. Das verlautete aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Zur Größenordnung der geplanten Umlage schrieb die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf Informationen aus Berlin, es dürfe sich um eine „kleine Nachkommastelle“ handeln.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erklärte in Bonn, dass auf die Verbraucher zunächst einmal gar nichts zukomme. „Wir reden jetzt von den Zeiträumen in den 30er Jahren. Und dann wird man sehen, wie man den Strompreis von anderen Umlagen befreit.“ Es sei Spekulation, auszurechnen, was das genau kosten werde.
Steuern, Abgaben und Umlagen machten laut dem Vergleichsportal Verivox im laufenden Monat rund 31 Prozent des Strompreises aus. Weitere 30 Prozent entfielen auf Stromnetzgebühren, die übrigen 39 Prozent auf die Strombeschaffung und die Marge der Stromversorger. Bis zum Wegfall der EEG-Umlage – über die der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert wurde – im Juli 2022 war der staatliche Anteil am Strompreis deutlich höher.
Ergebnis der Haushaltseinigung
Das Vorhaben ist Teil der Pläne für ein neues Kraftwerkssicherheitsgesetz, auf das sich Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) in der vergangenen Woche geeinigt hatten. Insgesamt sollen Kapazitäten von 12 Gigawatt (GW) entstehen sowie 500 Megawatt an Speicher.
Dazu sollen neue Gaskraftwerke gebaut werden, die so ausgestattet sind, dass sie später auch mit Wasserstoff betrieben werden können; zudem sollen bestehende Kraftwerke umgerüstet werden. Kapazitäten im Umfang von 5 Gigawatt sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung finanziert werden, weitere 5 Gigawatt über die beschriebene Umlage. (dpa/red)
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