Auch Linksfraktion legt Verfassungsklage gegen Bundestagssondersitzungen ein

Wie die AfD hat auch die Linksfraktion Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die geplanten Sondersitzungen des Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes eingelegt. Das berichten Agenturen.
Linke spricht von politischer Entmündigung
Das Vorhaben von Union und SPD, noch mit den Mehrheiten im alten Bundestag die geplanten Finanzpakete im Grundgesetz zu verankern, laufe auf eine „politische Entmündigung“ des neu gewählten Bundestags hinaus, sagte der Fraktionsvorsitzende Sören Pellmann am Montag in Berlin. Insbesondere die vielen neu gewählten Abgeordneten wären von der Entscheidung „ausgeschlossen und ausgenommen“.
Der Prozessbevollmächtigte der Linksfraktion habe deshalb am Montag eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, sagte Pellmann weiter. Er verwies darauf, dass das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl am 14. März festgestellt werden solle. Deshalb sei eine frühere Konstituierung des neu gewählten Bundestags geboten.
Die Linke prüft nach Pellmanns Aussage zudem, ob sie auch inhaltlich gegen das Finanzpaket rechtlich vorgeht. Das werde entschieden, wenn der Gesetzentwurf vorliege. Jedenfalls dämpfte Pellmann die Erwartungen an seine Fraktion, den Plänen zu einer Zweidrittelmehrheit zu verhelfen. „Wenn es eine zwingende Verknüpfung mit militärischer Aufrüstung gibt, sehen wir das als Fraktion sehr, sehr kritisch und werden dem dann wahrscheinlich nicht zustimmen können“, sagte Pellmann.
Die Co-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sieht in dem zwischen Union und SPD vereinbarten Papier „sozialen Sprengstoff“. Bei den Themen Mieten, Gesundheit und Pflege fehlten etwa konkrete Entlastungen der Bürger, kritisierte sie.
Höhere Ausgaben für Militär sehen Linke kritisch
Reichinnek kündigte zudem an, dass ihre Fraktion grundsätzlich eine Abschaffung der Schuldenbremse befürwortet. Diese wolle sie auch im neuen Bundestag mittragen. „Aber als Gesamtes“, wandte sie ein. „Was wir ablehnen, ist, bestimmte Teilbereiche auszusetzen“, sagte sie mit Blick auf die geplante Aussetzung der Schuldenbremse für Militärausgaben oberhalb von einem Prozent der Wirtschaftsleistung.
Für Gespräche über eine komplette Abschaffung der Schuldenbremse stehe Die Linke bereit. „Unsere Hand ist ausgestreckt“, sagte Reichinnek. „Da liegt der Ball bei Union und SPD.“
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte klargemacht, dass sie die für den 13. und 18. März geplanten Sondersitzungen nicht absagen werde. An den beiden Tagen soll noch in den bisherigen Mehrheiten über die in den Sondierungen von Union und SPD vereinbarten Grundgesetzänderungen für ein milliardenschweres Finanzprogramm beraten und schließlich abgestimmt werden.
Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die nach der Konstituierung des neuen Bundestags am 25. März nicht mehr ohne Stimmen aus AfD oder Linkspartei möglich ist. Die AfD klagt ebenfalls gegen die Sondersitzungen des alten Bundestags. Die Bundestagsfraktion hatte Bas bis zum Montag eine Frist gesetzt, die beiden Sondersitzungstermine abzusagen.
AfD: Verletzung der Rechte von Abgeordneten
Da sich die SPD-Politikerin geweigert hatte, beschreitet die AfD nun auch den Rechtsweg, so Stephan Brandner, Justiziar und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion. Die Einberufung verstößt ihrer Ansicht nach gegen Artikel 39 Abs. 3 des Grundgesetzes, da die darin festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt würden.
So haben nach Angaben der Bundestagspräsidentin lediglich die Fraktionen von CDU und SPD, nicht aber ein Drittel aller Abgeordneten, die Einberufung des Bundestags verlangt. Dies aber fordere das Gesetz. Bas könne aus den „Willensbekundungen der Fraktionsführungen von CDU und SPD“ nicht automatisch darauf schließen, dass jeder einzelne Abgeordnete der Fraktion dieser Forderungen mitträgt. „Dadurch werden die Rechte der einzelnen Abgeordneten des Bundestags verletzt“, betont Brandner.
Cotar: Betrug am Wähler
Neben den beiden Fraktionen klagt auch eine einzelne Abgeordnete vor dem Bundesverfassungsgericht. Die fraktionslose Joana Cotar (ehemals AfD) schreibt auf „X“: „Die geplanten Sondersitzungen des Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes halte ich für einen unfassbaren Betrug am Wähler, die geplanten Schulden angesichts der hohen Einnahmen dieses Staates für blanken Hohn.“
Die Abgeordneten sollten nun über diese Milliardenbeträge „im Schweinsgalopp entscheiden“, kritisierte sie. Das Vorgehen verstoße gegen die Rechte der Bundestagsmitglieder, da ihnen die Zeit fehle, „ordnungsgemäß über die Vorschläge zu beraten“.
Die Anregung zur Klage kam laut „Bild“ vom ehemaligen Bundestagsabgeordneten Marcel Luthe (parteilos). Luthe ist Vorsitzender der Gewerkschaft „Good Governance“. Bis 2021 saß er für die FDP im Berliner Abgeordnetenhaus.
Rechtlich geregelt sind Sondersitzungen in der Übergangszeit im Grundgesetz: Artikel 39 definiert als Ende einer Wahlperiode die Zusammensetzung des neuen Parlaments. Dieser Passus wurde 1976 explizit ergänzt: Die Zusammensetzung findet spätestens am 30. Tag nach der Wahl statt. Dieses Mal ist die konstituierende Sitzung des neu gewählten Bundestags für den 25. März eingeplant.
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