Asylpolitik: Schwierigkeiten in der Erstaufnahmeeinrichtung Oberfranken
Bamberg steht mit seiner „Ankunfts- und Rückführungseinrichtung Oberfranken“ zunehmend in den Schlagzeilen. Jetzt entschied das bayerische Landessozialgericht, dass die eingestellten Taschengeldzahlungen an Flüchtlinge vom Sozialamt der Stadt Bamberg „rechtswidrig“ seien, berichtet „Süddeutsche Zeitung“.
Laut Süddeutscher Zeitung möchte die CSU und damit die bayerische Staatsregierung die Erstaufnahmeeinrichtung Oberfranken, eine von vieren in Bayern, zu einem Vorzeigeobjekt für eine gelungene Asylpolitik machen.
So soll gezeigt werden, wie die CSU/CDU mit großen Transitzentren später bundesweit in der Asylpolitik agieren will: Schnelle Verfahren, rasche Abschiebungen und wenn nötig auch mal empfindliche Sanktionen gegen Flüchtlinge.
Durch das „bayerische Modell“ der Zusammenlegung von Asyl-Behörden konnten Asylverfahren punktuell beschleunigt werden. Mittlerweile klagt jedoch deutschlandweit jeder zweite Zuwanderer, dessen Asylantrag abgelehnt wird, gegen diese Entscheidung. Diese Verfahren dauern bis zu einem Jahr.
Einstellung der Taschengeldzahlung: Rechtswidrig
Bereits letzten Herbst wurde veröffentlicht, dass etlichen Asylbewerbern durch das Sozialamt das 100 Euro Taschengeld gestrichen wurde. Begründet wurde dies damit, dass diese nur wegen der Sozialleistungen nach Deutschland gekommen oder noch nicht ausgereist seien.
Die Stadt Bamberg stützt sich auf die Regelungen für sogenannte Relocation-Fälle: Asylbewerber, die nach EU-Plänen umverteilt wurden und dann das zugewiesene Land verlassen haben. In ihrem neuen Zielland haben diese Menschen dann keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Die Stadt Bamberg habe dies allerdings rechtswidrig auf alle Fälle übertragen, in denen Flüchtlinge aus Drittstaaten einreisten, so der Flüchtlingsrat, berichtet Focus.
Die Einstellung der Zahlungen wurden den Menschen mündlich mitgeteilt. Es wurde ihnen erklärt, dass sie ab sofort nur noch das Allernötigste bekämen – Essen, Bett, Kleidung. Der bayrische Flüchtlingsrat schaltete sich ein und kritisierte die Zustände.
Man habe ganz den Informationen der Ausländerbehörde vertraut
Das bayerische Landessozialgericht erklärte das Agieren der Stadt Bamberg als rechtswidrig. „Eine gesetzliche Grundlage (…) ist nicht gegeben.“
Nach deutschem Recht müssten die Sanktionen schriftlich mitgeteilt werden, erst dann stellt es einen Verwaltungsakt dar. Der Bamberger Leiter des Sozialamtes, Richard Reiser, bleibt ruhig: „Dass amtliches Handeln für rechtswidrig erklärt werde, sei ja nicht so ungewöhnlich. Mit mündlichen Bescheiden habe man gearbeitet, weil das schneller und einfacher sei. Anfangs habe man nur den Fehler gemacht, ganz auf Informationen der Ausländerbehörde zu vertrauen, die der Staatsregierung untergeordnet ist“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“.
Nun höre das Sozialamt einen Geflüchteten vor einer Sanktion persönlich an, es erfolge ein schriftlicher Bescheid. Richard Reiser habe den Eindruck, dass der Staat die Daumenschrauben anziehe – aber das Sozialamt beteilige sich nicht daran, es sei „kein Handlanger des Staates“, bloß an dessen Vorschriften gebunden, schreibt die Süddeutsche Zeitung.
65 Prozent der Ladendiebstähle von Zuwanderern begangen
Es besteht der Verdacht, dass zwischen dem „bewussten Abbau von Integrationsleistungen“ in den Aufnahmeeinrichtungen und dem Anstieg von Straftaten ein Zusammenhang bestehe.
Laut Innenministerium seien 65 Prozent der Ladendiebstähle im Bamberger Stadtgebiet von einer „relativ kleinen Gruppe der Zuwanderer“ begangen worden, berichtete der „Bayerische Rundfunk“. Von den 47 Vorfällen gefährlicher Körperverletzung durch Zuwanderer 2017 seien 34 von Zuwanderern aus der Aufnahmeeinrichtung begangen worden.
Das Innenministerium reagierte in Bamberg auf die steigende Kriminalität, indem es die Polizeistelle in Bamberg um rund 20 Beamte aufstockte. (er)
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