Asylpaket im Bundestag: Ampel will wöchentlich 500 Ausreisepflichtige in die Türkei abschieben

Noch in dieser Woche soll das von der Ampel beschlossene Asylpaket in den Bundestag kommen. Zuletzt gab es noch Kritik an der Begradigung einzelner Aspekte des Vorhabens. Aus Sicht der Union gehen die Verschärfungen für Asylbewerber nicht weit genug.
Die nächste Bundestagswahl soll am 28. September 2025 stattfinden. (Archivfoto)
Der Innenausschuss des Bundestages soll am Mittwoch den 16. Oktober grünes Licht für das Sicherheits- und Asylpaket der Ampelkoalition geben.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Von 15. Oktober 2024

Am Mittwoch, 16. Oktober, soll der Innenausschuss des Bundestages grünes Licht für das Sicherheits- und Asylpaket der Ampelkoalition geben. Damit könnte es auch schon in dieser Woche ins Plenum kommen. Das Vorhaben war Ende August in Reaktion auf den Anschlag beim Stadtfest in Solingen vom 23. August konzipiert worden. Mit einigen Änderungen soll es nun rechtssicher sein und Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive durch Verschärfungen abschrecken.

Union hatte Mitwirkung am Asylpaket verweigert

Die Kernpunkte, die das Asylpaket beinhaltet, umfassen abschreckende Maßnahmen für Asylsuchende, für die nach den Dublin-Regeln der EU ein anderer Mitgliedstaat zuständig wäre. Außerdem sollen die Polizeibehörden zusätzliche Befugnisse erhalten, um Personen zu identifizieren.

Ein weiterer Punkt betrifft Urlaubsreisen in Herkunftsländer der Asylsuchenden, wo ihnen angeblich Verfolgung droht. Diese sollen zukünftig als Grund für die Aberkennung eines Asylstatus dienen.

Außerdem soll es weitreichende Verbote geben, Messer bei sich zu führen. Dies soll vor allem für öffentliche Verkehrsmittel, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Märkte, Konzerte oder andere Anlässe mit hohem Publikumsverkehr gelten.

Die Union hatte die Mitwirkung am Asylpaket verweigert, weil sie unter anderem gefordert hatte, aus anderen EU-Staaten einreisewillige Asylsuchende schon an der Grenze zurückzuweisen. Vor allem in den Reihen der Grünen hatte man dieses Vorhaben als unrealistisch bewertet. Es verstoße gegen die Rückführungsrichtlinie der EU. Die Union bestritt dies unter anderem mit dem Verweis auf bereits zuvor abgeschlossene bilaterale Abkommen, die deren Reichweite einschränkten.

Verzicht auf Leistungskürzungen nur noch in Ausnahmefällen

Einige Bestimmungen finden sich wegen Bedenken mit Blick auf die Verfassung und das EU-Recht in der Endfassung in angepasster Form wieder. So soll es zwar keine staatlichen Leistungen mehr und nur noch ein „Bett, Brot und Seife“-System für Asylsuchende geben, deren Abschiebung gemäß den Dublin-Regeln angeordnet ist.

Der mutmaßliche Attentäter von Solingen war aus Bulgarien nach Deutschland eingereist. Sein Asylverfahren hätte dort stattfinden müssen, deshalb wurde seine Abschiebung angeordnet. Vollzogen wurde sie jedoch nicht, weil der Betroffene am geplanten Tag der Maßnahme nicht anwesend war – mit fatalen Folgen.

Mittlerweile wurde die Regel entschärft. Sie soll für jene Geflüchteten gelten, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Ausreise für „rechtlich und tatsächlich möglich“ hält. Anders als dort, wo es um die Abschiebung in bestimmte Länder geht, mit denen keine diplomatischen Beziehungen bestehen oder in Ländern, die eigene Bürger nicht zurücknehmen, ist dies bei EU-Mitgliedsstaaten einfacher.

Dennoch gibt es auch Fälle, in denen ein solches Vorgehen als nicht rechtmäßig oder zumutbar erscheint. Gegenüber dem ARD-„Bericht aus Berlin“ äußert Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dies beträfe nur „Kleinstgruppen“, etwa jene der schwangeren Frauen. An der Effektivität der Neuregelung ändere dies nichts:

„Wichtig ist: Wenn Menschen in einem anderen Staat einen Anspruch auf Asyl haben, können wir die Mittel kürzen.“

Verschärfungen durch Asylpaket sollen nicht Jäger und Pilzsucher treffen

Bei Reisen von Schutzsuchenden in ihre Heimatländer bleiben wenige Ausnahmen zulässig, die bereits jetzt durch das Gesetz ausdrücklich gedeckt sind. Dazu gehören beispielsweise dringliche Notfälle engster Familienmitglieder oder der Besuch der Beerdigung eines Elternteils. Ein bloßer Heimaturlaub würde jedoch zum Wegfall des Schutzstatus führen.

Um zu verhindern, dass die Messerverbote auch Personen treffen, die man nicht mit einem erhöhten Kriminalitätsrisiko in Verbindung bringt, wird es einen „umfassenden Ausnahmekatalog“ geben. Dieser soll unter anderem die Mitführung von Messern für die Jagd oder für die Pilzsuche umfassen.

Faeser kündigte weitere Abschiebeflüge nach Afghanistan an. Zusammen mit den Ländern erstelle sie gerade eine Liste mit schweren Straftätern und Gefährdern. Ihr Ministerium stehe zudem in Gesprächen mit dem UN-Flüchtlingskommissariat. Diese dienten dem Zweck, Abschiebungen nach Syrien zu ermöglichen. Man wolle klären, wie sich die Lage in Syrien gestalte und welche Landesteile als Abschiebungsziele unbedenklich seien.

Scholz wird mit Erdoğan über mögliche Erweiterung des Migrationspakts sprechen

Auch mit der Türkei, mit der es seit 2016 ein Abkommen zur Kontrolle von Migration gibt, soll es eine zusätzliche Vereinbarung geben. Ziel, so Faeser, sei es, 500 abgelehnte Asylsuchende pro Woche dorthin abzuschieben. Bundeskanzler Olaf Scholz wird am 19. Oktober zu einem Besuch in Ankara erwartet. Es ist davon auszugehen, dass er gegenüber Präsident Recep Tayyip Erdoğan dieses Thema ansprechen wird.

Unterdessen hatten die schwarz-grünen Regierungen in NRW, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein jüngst eigene Vorschläge zur Asylpolitik vorgestellt. Unter anderem solle es beschleunigte Verfahren für Antragsteller aus Herkunftsländern geben, deren Anerkennungsquote unter fünf Prozent liege. Weitergehende Maßnahmen werde man jedoch nicht mehr mittragen, kündigte Schleswig-Holsteins grüne Vize-Ministerpräsidentin Aminata Touré an.

Faeser äußerte, sie wolle Teile der EU-Asylreform in Deutschland vorziehen. Diese sehe unter anderem beschleunigte Verfahren an der EU-Außengrenze vor, wenn die Anerkennungsquote für Asylsuchende aus einem bestimmten Herkunftsstaat unter 20 Prozent liege. Eine weitere Einschränkung im Asylpaket betrifft noch die Befugnisse der Polizei: Biometrische Methoden zur Gesichtserkennung sollen diese nur noch im Kontext schwerer Straftaten einsetzen dürfen.



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