Asylbewerber in Sammelunterkünften bekommen weniger Geld – Die Grünen sind empört

Asylbewerber in Sammelunterkünften erhalten 35 Euro weniger als andere. Die Grünen-Migrationspolitikerin Filiz Polat sieht darin eine „Zwangsverpartnerung“ und in Corona-Zeiten dringenden Änderungsbedarf.
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Asylbewerber stehen in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung im bayerischen Zirndorf.Foto: Daniel Karmann/Archiv/dpa
Epoch Times17. Juli 2020

Die Bundesregierung hält an ihrer umstrittenen Regelung fest, wonach Asylbewerber in Sammelunterkünften geringere Sozialleistungen erhalten als allein lebende Asylbewerber.

Das hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Sozialministerium, Kerstin Griese (SPD), auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag geantwortet, über die die „Frankfurter Rundschau“ (Samstagsausgabe) berichtet.

Asylbewerber in Sammelunterkünften erhalten 35 Euro weniger, weil sie durch das Zusammenleben angeblich Geld sparen können, selbst wenn es sich um fremde Menschen handelt.

Bundesregierung verteidigt die Regelung

Die Bundesregierung verteidigte diese Regelung in ihrer Antwort an die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat und ihre Kollegen: Es liege „im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, für seine Einschätzung der notwendigen existenzsichernden Leistungen in Orientierung an der tatsächlichen Bedarfslage eine typisierende Einschätzung der Verhältnisse vorzunehmen, die nicht sachwidrig erscheint“, zitiert die „Frankfurter Rundschau“ aus dem Schreiben.

Die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes seien „unabhängig von der aktuellen Covid-19-Pandemie“ gültig, fuhr Regierungsvertreterin Griese laut der Zeitung fort. Allerdings könne man in Einzelfällen auch von der Kürzung absehen. Die Grünen-Migrationspolitikerin Filiz Polat findet die Antwort empörend.

„Abstandhalten predigen, aber gemeinsames Wirtschaften einfordern, das ist absurd“, sagte sie der Zeitung. „Das ist nicht nur Realitätsverweigerung, sondern schlichtweg politische Verantwortungslosigkeit.“ Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie offenbare sich, „dass Asylsuchenden der Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung abgesprochen wird“. (dts)



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