Asylaffäre: Innenministerium sieht keine „Unregelmäßigkeiten“ bei Aktenvernichtung im BAMF
Das Bundesinnenministerium hat im Zuge der Bremer Asylaffäre die Löschung von Daten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gerechtfertigt.
Bei der von der einstigen Interimsleiterin der Bremer BAMF-Außenstelle beanstandeten Tilgung von Daten handele es sich um eine „regelkonforme Maßnahme“, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort des Ministeriums auf Fragen der Grünen im Bundestag. Es seien keine „Unregelmäßigkeiten“ ersichtlich.
Den Angaben zufolge hat die Ex-Interimsleiterin der Bremer Außenstelle, Josefa S., in ihrem Bericht zu den Vorgängen in Bremen den Vorwurf erhoben, in der BAMF-Zentrale seien komplette Akten nachträglich vernichtet worden, „um Beweismittel zu vertuschen“, wie in der Ministeriumsantwort zitiert wird. Das Ministerium verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass aufgrund datenschutzechtlicher Vorgaben Löschungen regelmäßig notwendig seien. Das BAMF überprüfe derzeit aber noch einmal alle Löschungen.
Der Ministeriumsantwort zufolge hat S. am 25. Februar einen 40-seitigen Bericht an den Leiter des operativen Bereichs gesandt, der tags darauf der Staatsanwaltschaft Bremen übermittelt worden sei. Zu dem Papier heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums weiter: „Frau S. hatte keinen Auftrag, einen Bericht über von ihr gewonnene Erkenntnisse zu erstellen.“
Sie habe vielmehr für den „rechtskonformen Ablauf der Asylverfahren“ in Bremen sorgen sollen. Hinweise sollten über das Justiziariat des BAMFs an die ermittelnde Staatsanwaltschaft übermittelt werden.
Einen zweiten knapp 100-seitigen Bericht hatte S. Anfang April an den Parlamentarischen Staatsekretär im Innenministerium, Stephan Mayer (CSU) übersandt. Das Innenministerium verteidigte Mayers Entscheidung, Innenminister Horst Seehofer (CSU) zunächst nicht darüber zu informieren, obwohl ein Besuch in der Nürnberger BAMF-Zentrale am 6. April bevorstand. „Mayer wollte zunächst selbst die Vorwürfe hinsichtlich der BAMF-Außenstelle inhaltlich prüfen und substanziieren“, schreibt das Ministerium.
Den Ministeriumsangaben zufolge hat Seehofer am 19. April durch eine polizeiliche Meldung des Bremer Innensenats von den Vorgängen erfahren.
Im April war bekannt geworden, dass die Bremer BAMF-Außenstelle zwischen 2013 und 2016 in mindestens 1200 Fällen Asylanträge zu Unrecht bewilligt haben soll. Seehofer und BAMF-Chefin Jutta Cordt nahmen am Dienstag vor dem Innenausschuss des Bundestags zu den Vorgängen Stellung. (afp)
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