„Armutszeugnis“: Linken-Politikerin Jelpke kritisiert über 20.000 falsche BAMF-Bescheide in 2020
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linkspartei, Ulla Jelpke, wurde ersichtlich, dass rund ein Drittel aller Klagen gegen abgelehnte Asylanträge vor Verwaltungsgerichten Erfolg haben. Im Jahr 2020 wurden demnach 68.061 Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingen gerichtlich überprüft und in 21.224 Fällen (31 Prozent) die BAMF-Bescheide als rechtswidrig aufgehoben.
Die Bundestagsabgeordnete Jelpke schrieb dazu auf ihrer Homepage: „Fast ein Drittel der inhaltlich geprüften Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben die Gerichte 2020 kassiert. In mehr als 20.000 Fällen hat das BAMF Schutzsuchenden rechtswidrig Schutz verweigert oder einen unzureichenden Schutzstatus erteilt.“ Diese Fehlerquote sei ein „Armutszeugnis für die Behörde“.
Jelpke: BAMF-Bescheide prüfen
Jelpke nannte die Zahlen laut einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ auch als „inakzeptabel“ und sieht darin „ein starkes Indiz“, dass das BAMF seine Entscheidungspraxis und Qualitätskontrolle ändern müsse. Zudem forderte die Linken-Politikerin, dass das Migrationsamt bei Herkunftsländern mit hoher Fehlerquote seine beklagten Bescheide von sich aus überprüfen und gegebenenfalls ändern müsse.
Jelpke erinnerte in einem Statement auf der Fraktionsseite der Linkspartei daran: „Zum Stichtag 31. Dezember 2020 lebten in Deutschland knapp 1,9 Millionen geflüchtete Menschen.“ Von diesen hätten rund 1,4 Millionen einen gesicherten Asylstatus, während etwa 450.000 laut Ausländerzentralregister (AZR) mit Duldung oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland leben würden.
236.000 Duldungen, 1/3 ohne Begründung
Für die 236.000 geduldeten Migranten darunter bedeute dies nach Jelpkes Aussage, „dass sie eigentlich ausreisepflichtig sind, ihre Abschiebung aber momentan aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist“.
Die Abgeordnete verwies auf den Umstand, dass in knapp einem Drittel der Fälle das AZR überhaupt keinen Duldungsgrund gespeichert habe und in 37 Prozent der Fälle aufgrund fehlender Reisepapiere eine Duldung besteht. Ein Fünftel etwa lebt mit Duldung und Abschiebestopp in Deutschland.
Statistisches
In den vergangenen Jahren kam es demnach in großem Umfang zu gerichtlich beanstandeten BAMF-Bescheiden. 2017 wurden 40,8 Prozent der überprüften Bescheide aufgehoben, 2018 waren es 31,4 Prozent und 2019 wurden 26,4 Prozent der abgelehnten und überprüften Asylbescheide aufgehoben. Insgesamt werde gegen 73 Prozent aller Ablehnungsbescheide des BAMF geklagt. Die Erfolgsquote sei bei Afghanen besonders hoch, heißt es weiter. Aufgrund der vielen Verfahren stieg die durchschnittliche Verfahrensdauer von 12,5 Monaten im Jahr 2018 und 17,6 Monaten im Jahr 2019 auf nun 24,3 Monate im vergangenen Jahr, an dessen Ende noch 191.110 Asylklagen anhängig waren. (sm)
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