Armutsforscher kritisiert Familien-Gesetz: Es profitieren vor allem Mittel- und Oberschichteltern

Der Armutsforschers Christoph Butterwegge kritisiert das "Starke-Familien-Gesetz" der Bundesregierung - davon würden vor allem Mittel- und Oberschichteltern profitieren.
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Kindergummistiefel.Foto: JULIAN STRATENSCHULTE/AFP/Getty Images
Epoch Times10. Januar 2019

Nach Ansicht des Armutsforschers Christoph Butterwegge profitieren vom „Starke-Familien-Gesetz“ der Bundesregierung vor allem Mittel- und Oberschichteltern.

„Die am 1. Juli beginnende und in zwei Stufen erfolgende Anhebung des Kindergeldes um insgesamt 25 Euro pro Monat für jedes Kind und die analoge Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages sind besonders für Mittel- und Oberschichteltern erfreulich, während Eltern im Hartz-IV-Bezug davon nicht profitieren, weil ihnen der höhere Geldbetrag auf ihre Transferleistung angerechnet wird“, sagte Butterwegge der „Heilbronner Stimme“ (Donnerstagsausgabe).

Wenigstens gebe es ein paar kleine Verbesserungen für Geringverdiener, etwa beim Kinderzuschlag, der verhindern soll, dass Menschen nur wegen ihres Nachwuchses in Hartz IV fallen.

Damit lässt sich die Hartz-IV-Statistik um zahlreiche Fälle bereinigen, jedoch nicht erreichen, dass etwa die betroffenen Alleinerziehenden und ihre Kinder ein Leben deutlich oberhalb der Hartz-IV-Regelbedarfe führen können.“

Sehr viel wirkungsvoller wäre nach Ansicht des Armutsforschers eine kräftige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns, der mit 9,19 Euro brutto pro Stunde immer noch der niedrigste in ganz Westeuropa sei. Der Gesetzentwurf sei insgesamt nicht weitreichend genug, so Butterwegge.

Eltern, die wegen ihres geringen Einkommens das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Anspruch nehmen können, erhalten mehr Geld aus dem `Schulstarterpaket`, was ebenso zu begrüßen ist wie der Umstand, dass ihnen die Zuzahlung für das Mittagessen ihrer Kinder in einer Ganztagseinrichtung und für die Schülerbeförderung erlassen wird.“

Trotzdem gleiche das von CDU, CSU und SPD geschnürte „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut“ einem Päckchen, welches nur „kleinteilige Einzelmaßnahmen“ enthalte, „statt die besonders für Kinder und Jugendliche viel zu niedrigen Regelbedarfe zu erhöhen“. (dts)



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