„Armut wählen“ – Irrtum oder Absicht? SPD-Wahlplakat sorgt für Schmunzeln
Ein offensichtlich falsch zusammengeklebtes Wahlkampfplakat der SPD Berlin hat in den sozialen Medien für Heiterkeit und Häme gesorgt: Die beiden unteren Abschnitte des vierteiligen Plakats wurden verwechselt, sodass die Botschaft der Sozialdemokraten konterkariert wurde: Anstatt „Armut bekämpfen“ und „SPD wählen“ heißt es nun:
Demokratie verteidigen. Armut wählen. SPD bekämpfen. Wohlstand sichern“.
Das Nachrichtenportal „NiUS“ hatte das Thema als eins der ersten Medien aufgegriffen. Die Epoch Times bat die SPD Berlin um eine Stellungnahme. Bis zum Redaktionsschluss lag allerdings noch keine Antwort vor.
Spott auf „X“
„Satire oder echtes Plakat?“, fragt sicherlich nicht ganz ernst gemeint der „X“-Nutzer James Zabel.
„SPD – Bekämpfen, Wohlstand sichern. Ist der ehrlichste Werbespot der @spdde den es jemals gab“, meint „Infotainment“. In die gleiche Kerbe schlägt Guido Dietel: „SPD bekämpfen passt auch … Aber Wohlstand sichern und Demokratie verteidigen, dass [sic] ist im Zusammenhang mit dieser Partei der glatte Hohn“.
Von der historischen Seite sieht’s Matthias Hofmann: „SPD vor 160 Jahren in Leipzig gegründet und wird in Leipzig mit noch 3 % untergehen, Ironie des Schicksals“, twitterte er unter Anspielung auf eine der jüngsten Umfragen unter der sächsischen Bevölkerung. „Endlich mal ein Plakat mit Selbstreflexion“, lobt „The Dark O“. Und „Commandante Nutella“ kommentiert: „Der Plakatkleber ist ein Held!“
Wahlkampf in 455 Bezirken Berlins
Hintergrund der Plakataktion ist der aktuelle Wahlkampf in der deutschen Hauptstadt. Dort dürfen die Wahlberechtigten am 11. Februar 2024 in 455 von insgesamt 2.256 Wahlbezirken erneut über die Zusammensetzung des Bundestags abstimmen.
Größere Auswirkungen auf das gesamte Bundesparlament sind allerdings nicht zu erwarten. Sogar die 2021 nur haarscharf an der Fünf-Prozent-Hürde gescheiterten Linken dürfen bleiben: Deren anfangs 39 Parlamentarier hatten den Einzug ins Plenum im Herbst 2021 nur aufgrund dreier bundesweit gewonnener Direktkandidaturen geschafft – eine Besonderheit im Wahlrecht („Grundmandatsklausel“), die inzwischen gekippt wurde.
Aufgrund der Abspaltung des „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) hatten die bis dahin noch 38 Angehörigen der Linken Anfang Dezember 2023 ihren Fraktionsstatus eingebüßt: 28 MdBs firmieren nun weiter als Gruppe unter „Die Linke“, zehn Abgeordnete setzen sich für das BSW ein. Nach aktuellen Umfragen könnte die Linke bei der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2025 abermals an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern.
Bundesverfassungsgericht ordnete Neuwahl an
Die Wiederholungswahl für den Bund war wegen zahlreicher Pannen am eigentlichen Wahltag am 19. Dezember 2023 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angeordnet worden. Das BVerfG hatte sich für seinen Beschluss rund zwei Jahre Zeit gelassen. Zuvor hatte es mehr als 1.700 Einsprüche gegen die Wahl vom 26. September 2021 gegeben, unter anderem vom damaligen Bundeswahlleiter Georg Thiel selbst. Die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis trat schließlich zurück.
Schon am regulären Wahltag 2021 war schnell durchgesickert, dass besonders in manchen Wahlbezirken Berlins zu wenige Wahlkabinen oder Wahlzettel vorhanden waren, von denen manche zudem fehlerhaft gedruckt worden waren. Somit wurde mancher Wähler daran gehindert, seine Stimmen für die Wahlen in Bund und Land abzugeben, denn nicht jeder hatte Lust, solange zu warten, bis die Fehler behoben werden konnten.
Einige Wahllokale hatten versucht, dem abzuhelfen, indem sie die Menschen noch nach 18 Uhr widerrechtlich abstimmen ließen, als die ersten Hochrechnungen bereits über den Äther gegangen waren. Wie sich im Nachhinein herausstellte, hatten auch Minderjährige sowie Menschen, die aus anderen Gründen kein Wahlrecht besaßen, trotzdem Stimmzettel ausgefüllt und in die Wahlurnen gesteckt. Alles klare Verstöße gegen eine reguläre Wahl.
Senatswahl bereits wiederholt
Aus den im Kern gleichen Gründen war auch die 2021 zeitgleich stattfindende Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen bereits im November 2022 vom Landesverfassungsgericht für ungültig erklärt worden. Im Februar 2023 durften die Berlinerinnen und Berliner also noch einmal zur Senatswahl ‚ran. Und entschieden sich am Ende für Kai Wegner (CDU) als neuen Regierenden Bürgermeister.
Wegner leitet die Geschicke des Landes Berlin seit Ende April 2023 in einem schwarz-roten Bündnis. Die bis dahin als Chefin der Landesregierung amtierende SPD-Landesparteivorsitzende Franziska Giffey (SPD) übernahm den Posten der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Ihre alten Mitstreiter aus den Reihen der Grünen und Linken fanden sich über Nacht in der Oppositionsrolle wieder.
Unionsfraktion klagt gegen Wahlrechtsreform
Wie bereits angekündigt, hatte die Unionsfraktion im Bundestag im Dezember 2023 eine Verfassungsklage gegen das neue Bundestagswahlrecht eingereicht. Das Ampel-Wahlrecht diene ausschließlich dem Machterhalt von SPD, Grünen und FDP; der Wählerwille werde dabei massiv missachtet, argumentierte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Zuvor hatten die bayerische Staatsregierung und die CSU als Einzelpartei diesen Schritt gewählt.
Die Reform zielt auf eine Verkleinerung des Bundestags auf 630 Sitze ab. Es gibt nun keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Für die Anzahl der Sitze einer Partei ist allein das Zweitstimmenergebnis entscheidend. Das kann zur Folge haben, dass erfolgreiche Wahlkreisbewerber ihr Direktmandat nicht bekommen.
Mit derzeit 736 Abgeordneten ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Ein Entscheidungstermin beim BVerfG steht bislang nicht fest.
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