ARD: Landtagsabgeordnete sollen Rundfunkerhöhung durchwinken
Im Streit um die versagte Erhöhung der Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehsender besteht die ARD darauf, dass Landtagsabgeordnete die Empfehlungen der unabhängigen Kommission KEF durchwinken müssen.
Die „quasi-notarielle“ Aufgabe der Landtage in diesem Verfahren habe beispielsweise der Verfassungsrechtler Bernd Holznagel betont, begründete die ARD diese Haltung auf Rückfrage. Ob ARD-Chef Tom Buhrow das den Landtagsabgeordneten in Magdeburg auch so vorgehalten habe, wollte die Pressestelle aber nicht bestätigen.
„Im Detail können wir nicht nachvollziehen, was mündlich wo wann gesagt wurde“, sagte eine ARD-Sprecherin der dts-Nachrichtenagentur.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte zuvor die Rolle von Buhrow kritisiert und in der „Welt“ gesagt, der WDR-Intendant habe den Landtagsabgeordneten erklärt, „dass sie in diesem Verfahren im Grunde nur eine notarielle Funktion hätten“.
Sehr überzeugend sei dies nicht gewesen und man könne „frei gewählten Abgeordneten nicht vorschreiben, wie sie abzustimmen haben“, sagte Haseloff.
Nachdem eine Mehrheit im sachsen-anhaltinischen Parlament aufgrund der Blockadehaltung von CDU und AfD unerreichbar schien, hatte der Ministerpräsident die entsprechende Änderung des Rundfunkstaatsvertrages gar nicht zur Abstimmung gestellt.
Zumindest mit ihren Eilanträgen gegen dieses Vorgehen scheiterten ARD, ZDF und Deutschlandradio am 22. Dezember vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine Entscheidung in der Hauptsache könnte Monate dauern – und bis dahin jedenfalls wird der Rundfunkbeitrag nicht erhöht.
Für die öffentlich-rechtlichen Sender bedeutet der Richterspruch nun, dass sie in ihren Haushaltsberechnungen nachsteuern müssen. Denn sie hatten bereits das Beitragsplus von 86 Cent eingepreist. Für 2021 bis 2024 wird von der KEF eine Finanzlücke von insgesamt 1,5 Milliarden Euro prognostiziert. Die 86 Cent hätten diese Lücke gestopft. (dts/dpa/sua)
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