Arbeitsgruppe Europa: Union und SPD wollen engere Abstimmung mit Frankreich und Polen

Die voraussichtlichen Koalitionspartner Union und SPD planen bei der Vorbereitung von EU-Entscheidungen eine stärkere Zusammenarbeit mit Frankreich und Polen.
Im sogenannten Weimarer Dreieck mit den beiden Partnerländern werde Deutschland eine „enge Abstimmung zu allen relevanten Fragen der Europapolitik suchen“, heißt es im am Freitag bekannt gewordenen Beitrag der Arbeitsgruppe Europa für die Koalitionsverhandlungen. Ziel sei es, „im Dienst der ganzen EU geeinter zu handeln“.
Das Weimarer Dreieck wurde 1991 von den damaligen Außenministern Deutschlands, Frankreichs und Polens ins Leben gerufen. Ziel war schon damals, die europäische Integration voranzubringen.
Unter der Regierung der rechten PiS-Partei in Polen von 2015 bis 2023 galt die Zusammenarbeit aber wegen weit auseinanderliegender europapolitischer Positionen und dem Streit um Einschränkungen der Rechtsstaatlichkeit durch Warschau als schwierig.
Mehr Partner mit „Weimar plus“
Union und SPD wollen nun wieder verstärkt auf das Format setzen. Sie planen aber auch, es für andere Länder zu öffnen. In einem Format „Weimar plus“ sollten „auch weitere enge Partner einbezogen werden“, heißt es in dem Papier der Europa-Arbeitsgruppe weiter.
Mit Blick auf Rechtsstaatsverstöße in EU-Ländern sprechen sich Union und SPD für eine stärkere Ahndung aus. „Dafür müssen bestehende Schutzinstrumente, von Vertragsverletzungsverfahren über die Zurückhaltung von EU-Geldern bis hin zur Suspendierung von Rechten der Mitgliedschaft wie z.B. Stimmrechte im Rat der EU, deutlich konsequenter als bisher angewendet werden“, heißt es.
Ziel soll es zudem sein, die bisherigen Möglichkeiten „hin zu einem umfassenderen Sanktionsinstrument bei Verstößen gegen die Grundwerte der EU“ weiterzuentwickeln.
Deutschland soll „nicht für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten“ haften
Mit Blick auf die EU-Finanzen wollen die voraussichtlichen Koalitionspartner an der Position festhalten, dass „Deutschland weiterhin nicht für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten“ haftet. „Finanzierungen außerhalb des EU-Haushalts müssen die Ausnahme bleiben“, heißt es in dem Arbeitsgruppen-Papier.
Gefordert wird darin auch, bei der Vereinbarung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens der EU einen „Rückzahlungsplan“ für den in der Corona-Pandemie aufgelegten Wiederaufbauplan zu vereinbaren.
Die EU-Kommission wurde damals ermächtigt, bis zu 750 Milliarden Euro an Schulden aufzunehmen und in Form von Zuschüssen und Krediten an die Mitgliedstaaten weiterzugeben. Mit den Geldern sollten die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abgefedert werden.
Für die Kredite haften die Mitgliedstaaten gemäß ihrem Anteil am EU-Haushalt. Deutschlands Zustimmung zur Vergemeinschaftung von Schulden auf EU-Ebene war ein bis dahin einmaliger Schritt.
Mehr Mehrheitsentscheidungen auf EU-Ebene einsetzen
Schließlich drängen Union und SPD auch auf eine verstärkte Nutzung von Mehrheitsentscheidungen auf EU-Ebene. Bei bestimmten Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wie Sanktionsentscheidungen will sich die künftige Bundesregierung „für eine Ausweitung qualifizierter Mehrheitsentscheidungen im Rat der EU“ einsetzen.
Auch bei Treffen der Staats- und Regierungschefs dürfe das geltende Konsensprinzip „nicht zur Entscheidungsbremse werden“.
Uneins sind Union und SPD dem Papier zufolge noch bei der Frage, wie in der Koalitionsregierung bei der Beteiligung von Ressorts unterschiedlicher Parteien eine einheitliche Haltung Deutschlands gewährleistet werden soll.
Die Union schlägt vor, dass das Kanzleramt „bei ausgewählten EU-Vorhaben von herausgehobener politischer Bedeutung die Koordination von Beginn an“ an sich ziehen kann.
Die SPD setzt auf eine Verbesserung der Ressortabstimmung. In der Vergangenheit haben abweichende Positionierungen unterschiedlicher Ministerium dazu geführt, dass sich Deutschland bei EU-Abstimmungen enthalten musste. (afp/red)
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