Arbeitsgericht entscheidet über Entschädigung für Lehrerin mit Kopftuch

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet am Donnerstag über die Entschädigungsklage einer wegen ihres Kopftuchs nicht angestellten Lehrerin. In erster Instanz bestätigte das Arbeitsgericht das Land Berlin, das Lehrern das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke untersagt.
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SymbolbildFoto: Frank Rumpenhorst/Archiv/dpa
Epoch Times9. Februar 2017

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet am Donnerstag (11.30 Uhr) über die Entschädigungsklage einer wegen ihres Kopftuchs nicht angestellten Lehrerin.

Die Bewerbung der Frau auf eine Einstellung als Grundschullehrerin war wegen ihres muslimischen Kleidungsstücks abgelehnt worden. In erster Instanz bestätigte das Arbeitsgericht das Land Berlin, das Lehrern das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke untersagt.

Das Verbot ist unabhängig von der Religion und gilt nicht für Berufsschulen, wofür sich die Klägerin ebenfalls bewerben könnte. Das Arbeitsgericht erkannte deshalb keine Diskriminierung. Die Klägerin sieht sich dagegen benachteiligt, weshalb sie gegen das Urteil vom April 2016 Berufung einlegte. Sie fordert vom Land Berlin eine Entschädigungszahlung. (afp)



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