Arbeitgeberpräsident nennt Reform des Bleiberechts unzureichend
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat die von der Koalition beschlossene Reform des Bleiberechts kritisiert: Das Gesetz sei „unzureichend, um Rechtsunsicherheiten für Flüchtlinge, die eine Ausbildung beginnen, und ihre Ausbildungsbetriebe zu beseitigen“, sagte Kramer der „Welt“. „Es ist weiterhin nicht gewährleistet, dass junge Flüchtlinge während der Ausbildung nicht abgeschoben werden können.“ Kramer appellierte an die Bundesregierung, das neue Gesetz zu ergänzen, „damit mehr junge Flüchtlinge den Sprung in eine Ausbildung schaffen und die Integration in Deutschland gelingen kann“.
Geduldete müssten bundesweit einheitlich einen gesicherten Aufenthaltsstatus während der gesamten Berufsausbildung erhalten. Auch bei Wegfall des Abschiebungshindernisses müssten sie eine Berufsausbildung beenden können. Die nicht praxisgerechte Altersgrenze von 21 Jahren müsse aufgehoben werden. Grundsätzlich hieß es Kramer gut, dass die Bundesregierung die Integration von Asylbewerbern und Geduldeten erleichtern wolle. „Unter der stark wachsenden Zahl von Menschen, die vor Krieg und Vertreibung nach Deutschland fliehen, sind viele Jugendliche, die bereit und oft besonders motiviert sind, eine Ausbildung in Deutschland zu absolvieren und sich weiterzubilden“, sagte er. Der Bundestag hatte zuvor eine umfassende Reform des Aufenthaltsgesetzes verabschiedet. Ausländer, die bislang nur geduldet sind, dürfen in Zukunft längerfristig in Deutschland bleiben, wenn sie gut integriert sind. Auf der anderen Seite sollen aber Menschen, die keinerlei Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht haben, schneller als bisher abgeschoben werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von notwendigen Regelungen, um Deutschlands Aufnahmefähigkeit für Schutzsuchende zu erhalten. Opposition und Flüchtlingsverbände kritisieren hingegen, Verbesserungen beim Bleiberecht würden mit Verschärfungen bei der Abschiebehaft erkauft.
(dts Nachrichtenagentur)
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