Arbeitgeberpräsident begrüßt Bürgergeld-Pläne der CDU
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat die Pläne der CDU für eine Reform und Verschärfung des Bürgergelds begrüßt. „Wir brauchen eine Grundsanierung des Bürgergeld-Systems“, sagte Dulger dpa in Berlin.
Die CDU hatte gestern ihre Vorstellungen für einen radikalen Umbau des Bürgergelds zu einer „Neuen Grundsicherung“ mit verbindlicheren Anforderungen und Sanktionen vorgestellt.
Vier Millionen Bürgergeldempfänger könnten arbeiten
Arbeitgeberpräsident Dulger sagte: „Wir müssen den Sozialstaat vom Kopf auf die Füße stellen.“ Nötig sei ein treffsicherer Sozialstaat, der sich auf die Bedürftigen konzentriere und wehrhaft gegen Missbrauch sei. „Daher begrüße ich die Vorschläge der CDU zum Bürgergeld.“
Die CDU will Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchsetzen. Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine „ihm zumutbare Arbeit ab („Totalverweigerer“), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist“, heißt es im Parteibeschluss. „Der Name „Bürgergeld“ führt in die Irre und ist Ausdruck des politischen Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens.“
Dulger sagte: „Wir haben fast vier Millionen Menschen im Bürgergeldsystem, die arbeiten können – das ist zu hoch.“ Damit Arbeitskräfte in den Betrieben ankommen, müsse der Fokus viel stärker auf der Aktivierung und Vermittlung in Arbeit liegen. Dulger forderte Mitwirkungspflichten, „die auch praktisch eingefordert werden müssen“.
CDU-Sozialflügel erinnert an christliches Menschenbild
Kritik an Teilen der CDU-Pläne kommt aus dem eigenen Sozialflügel. Der Vizevorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, sagte dem Südwestrundfunk (SWR), eine vollständige und dauerhafte Streichung der Grundsicherung sei mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar.
„Wir dürfen in einem Land wie Deutschland niemanden verhungern oder obdachlos werden lassen.“ Bäumler ist CDA-Landeschef in Baden-Württemberg und widersprach damit auch CDA-Bundeschef Karl-Josef Laumann, der das Konzept als „sehr ausgewogenen Vorschlag“ bezeichnet hatte.
Jobcenter können Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Diese Verschärfungen hatte die Ampel-Koalition im Zuge ihrer Sparmaßnahmen beim Bundeshaushalt auf den Weg gebracht.
Scharfe Kritik an den Plänen von Sozialverbänden
„Es ist unsäglich, dass mit dieser Debatte wieder Vorurteile gegen Menschen im Grundsicherungsbezug geschürt werden“, sagte die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Engelmeier argumentierte, wer Menschen in Arbeit bringen wolle, brauche vor allem mehr Mittel für die Aktivierungs- und Vermittlungsangebote der Jobcenter, sagte Engelmeier. „Bedürftigen Familien das ihnen verfassungsrechtlich zustehende Existenzminimum zu verweigern, ist der falsche Weg.“
Statt für bessere Löhne zu kämpfen und dafür zu sorgen, dass sich Arbeit wirklich lohne, spiele die CDU die Ärmsten der Gesellschaft gegeneinander aus. „So schürt man nur Unfrieden in unserer Gesellschaft und leistet den Feinden der Demokratie Vorschub.“
Auch SPD, Grüne, Linkspartei, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Arbeiterwohlfahrt hatten sich ablehnend geäußert. Sie warfen der CDU teilweise einen Angriff auf den Sozialstaat vor. CSU-Chef Markus Söder erklärte hingegen, die Schwesterpartei stehe voll hinter den CDU-Plänen.
Experte für „Mittelweg“
Der Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg sieht an einigen Punkten des Bürgergeld-Systems Korrekturbedarf, plädiert aber für einen „Mittelweg“.
„Die Ampel-Koalition hatte die Sanktionsregeln deutlich gelockert, die CDU will sie nun zu stark verschärfen“, sagte er der „Welt“. „Besser wäre ein Mittelweg, zum Beispiel bei einer Verweigerung der Arbeitsaufnahme schneller und länger die Leistungen zu kürzen, anstatt sie gleich ganz einzustellen.“
Das Bürgergeld hatte nach einer Reform der Ampel-Koalition Anfang 2023 die vorherige Grundsicherung Hartz IV (Arbeitslosengeld II) abgelöst. Es soll Menschen den Lebensunterhalt sichern, die arbeiten können, deren Einkommen aber nicht zum Leben reicht. Betroffenen soll mit Beratung, Aus- und Weiterbildung geholfen werden, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. (dpa/red)
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