Anwälte zeigen nach Künast-Urteil Richter wegen Rechtsbeugung an

Die Entscheidung des Berliner Landgerichts im Fall Renate Künast hatte für große Empörung gesorgt. Nun wehren sich Künasts Anwälte.
Titelbild
Renate Künast.Foto: Michael Ukas - Pool/Getty Images
Epoch Times28. September 2019

Nach der umstrittenen Gerichtsentscheidung zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten.

Wie in Berlin bekannt wurde, erstattete die im Rhein-Main-Gebiet ansässige Rechtsanwaltskanzlei Bernhard Korn & Partner bereits vor einigen Tagen Strafanzeige. Die Anwälte vermuten politische Motive hinter dem Urteilsspruch, der bundesweit für Empörung gesorgt hatte.

Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht nahe liegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben“, schreiben die Anwälte auf ihrer Homepage.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Berliner Landgerichts vom 9. September. Darin hatten die Richter entschieden, auf Künast gemünzte Kommentare bei Facebook wie „Drecks Fotze“ bewegten sich „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“. Sie wiesen damit eine Klage von Künast wegen der Diffamierungen ab.

Künast selbst hatte in Zusammenhang damit am Freitag zusammen mit anderen Politikerinnen, Netzaktivistinnen und Frauenrechtlerinnen einen Appell gegen „digitale Gewalt“ gestartet.

„Hate Speech“ (zu deutsch etwa: „Hassrhetorik“) bedeute letztlich eine Gefahr für die Demokratie, hieß es darin unter anderem. Die Initiatorinnen forderten auch eine öffentliche Debatte über die „geschlechtsspezifischen Aspekte von digitaler Gewalt“. (afp)



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