Antisemitismus in „neuer Dimension“: Ausländische und religiöse Ideologien als treibende Kräfte
Antisemitische Straftaten sind in Deutschland seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 spürbar angestiegen. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) habe die Behörde inzwischen über 4.700 Straftaten registriert. Häufig handelt es sich um antisemitische Straftaten wie Sachbeschädigung, Propaganda oder Volksverhetzung.
„Die Dimension im Bereich dieser Straftaten ist neu“, sagte BKA-Präsident Holger Münch der „Neuen Zürcher Zeitung (NZZ)“.
Straftaten zunehmend im Spektrum „ausländischer“ und „religiöser“ Ideologie
Münch betonte weiter, dass Antisemitismus sowohl im linken als auch im rechten Spektrum zugenommen habe, aber auch importiert sei. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundesfraktion gibt nun einen Einblick in Details der registrierten Straftaten. Demnach liegen die Zunahmen der antisemitischen Straftaten hauptsächlich im Spektrum „ausländischer“ und „religiöser“ Ideologie. Die Zahlen fänden aufgrund von „ausführlicheren Klassifizierungen und Qualitätskontrollen“ erst allmählich Eingang in die Statistik, teilt das Innenministerium weiter mit. Die Antworten liegen der Epoch Times vor.
Mit Stand vom 27. November 2023 seien beim Kriminalpolizeilichen Meldedienst politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) 1.600 Straftaten erfasst worden. Von diesen Straftaten seien etwas mehr als 700 Straftaten als antisemitisch eingestuft worden. Diese Straftaten seien überwiegend der „Politisch motivierten Kriminalität – ausländische Ideologie“ und der „Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie“ zuzuordnen, kann man in der Antwort der Bundesregierung lesen.
Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, handelt es sich dabei in den meisten Fällen um Sachbeschädigungen (405 Fälle) und Volksverhetzung (329). Häufig komme es ferner zur „Belohnung und Billigung von Straftaten“ (211) sowie zur „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ (129) und zur „Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten“ (77).
Überwiegende Mehrheit deutsche Staatsbürger
Weiter gibt die Bundesregierung auf AfD-Anfrage auch über die Nationalität der Tatverdächtigen Auskunft. Unter Bezugnahme auf den Kriminalpolizeilichen Meldedienst haben von 463 Tatverdächtigen 259 die deutsche Staatsbürgerschaft. Das ist die überwiegende Mehrheit. Allerdings geht aus den gelieferten Zahlen nicht hervor, ob und wie viele dieser deutschen Staatsangehörigen einen Migrationshintergrund haben. Den zweiten Platz im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen nehmen Syrer (64) ein. An dritter Stelle folgen dann Tatverdächtige mit türkischer Staatsangehörigkeit (26).
Sollte sich der Konflikt im Nahen Osten verschärfen, dann sei laut Bundesregierung „mit einem Anstieg des Emotionalisierungs- und Mobilisierungsgeschehen in Deutschland zu rechnen.“
Insbesondere bei „extremistischen Akteuren und ihren Sympathisanten“, die aus verschiedenen Lagern kommen, sieht die Regierung ein besonderes Eskalationspotential. In ihrer antiisraelischen Ausrichtung hätten alle Extremismusphänomene in Deutschland eine Gemeinsamkeit: „Israelfeindlichkeit bis hin zu Antisemitismus sind ideologische Bestandteile bei Islamisten, säkularen, extremistischen Palästinensern, türkischen und deutschen Rechtsextremisten sowie Teilen der deutschen und türkischen Linksextremisten. Das gemeinsame Feindbild Israel führt dazu, dass all die vorgenannten, ideologisch teils grundverschiedenen Akteure zum Teil auf den gleichen Versammlungen zu finden sind, ohne dass eine weitergehende Zusammenarbeit stattfindet.“
Die Gefährdungslage sei, laut Auskunft der Bundesregierung, weiterhin „abstrakt hoch“.
Vereinzelt Sympathien im Rechtsextremismus
Im Bereich des Rechtsextremismus sei in Einzelfällen eine Solidarisierung von „schwerpunktmäßig antisemitisch agierenden Akteuren“ mit dem von ihnen so bezeichneten „Freiheitskampf“ der Hamas feststellbar. Demzufolge würde der Terrorangriff im Oktober auf Israel auch entsprechend glorifiziert. Trotzdem würden im Rechtsextremismus „fremdenfeindliche“ Argumentationsmuster, sowie Anti-Asyl- und Anti-Migrationsaussagen dominieren.
In ihrer Antwort auf die AfD-Anfrage widerspricht die Bundesregierung weiter dem Narrativ, dass Antisemitismus vorrangig ein Problem der Zuwanderer sei. „Die Mehrzahl bedeutender islamischer Organisationen in Deutschland hat sich auf Social Media deutlich vom Terrorismus der Hamas distanziert und die Ermordung von Zivilisten in Israel klar verurteilt. Die der Frage zugrundeliegende Annahme, dem muslimisch-migrantischem Milieu pauschal antisemitische Aktivitäten zu unterstellen, geht vollkommen fehl“, stellt das Innenministerium klar.
Die Bundesregierung betont weiter, Antisemitismus sei „ganz häufig zentraler Bestandteil extremistischer, insbesondere rechtsextremistischer Ideologien“. Gleichzeitig werde er aber auch in der Mitte der Gesellschaft „zunehmend sichtbarer und offener“.
Importierten Antisemitismus klar benennen
Dieser Einschätzung der Bundesregierung möchte sich Gottfried Curio, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, allerdings nicht anschließen. „Der Anteil an syrischen Tatverdächtigen im Kontext des Nahost-Konfliktes seit 7. Oktober 2023 liegt mit knapp 14 Prozent weit über ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung, was den Zusammenhang zwischen dem Ausmaß des sich jetzt Bahn brechenden Antisemitismus und der Migrationsbewegung seit 2015 belegt“, so der Abgeordnete gegenüber der „Welt“.
BKA-Präsident Holger Münch spricht sich im NZZ-Interview dafür aus, den aus dem Ausland importierten Antisemitismus klar zu benennen und dagegen vorzugehen. „Viele Menschen sind aus Regionen in unser Land gekommen, in denen Israel als Feind gilt und wo die Vorstellung herrscht, dass Juden bekämpft werden müssen“, so Münch.
Deshalb sei es wichtig, dass auch Zugewanderte sich mit der deutschen Geschichte sowie deutschen Haltungen und Werten beschäftigten, so Münch weiter. „Wir müssen noch klarer sein, was unsere Erwartungshaltung an alle hier in Deutschland lebenden Menschen ist“. Es müsse klar sein, dass bestimmte Werte, die insbesondere auf der deutschen Geschichte beruhten, unantastbar seien. Als Beispiele nannte Münch das Existenzrecht Israels sowie die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in Deutschland.
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