Antisemitischer Vorwurf: AfD erwirkt gegen „ZEIT“ Unterlassungserklärung – Kubicki sagt, er wurde falsch zitiert
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hat die „ZEIT-online“, der Zeitverlag Gerd Bucerius und der Autor Moritz von Uslar am 18.04.2018 schriftlich der AfD gegenüber abgegeben. Damit sind sie der Forderung der AfD-Bundestagsfraktion und ihren Mitgliedern nachgekommen.
Hintergrund ist, dass die Zeit einen Artikel veröffentlichte, in dem Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) äußerte, was er angeblich während der Bundestagsdebatte „Integration und zum Holocaust“ aus den Reihen der AfD-Abgeordneten gehört haben soll.
Kubicki sagt, man habe ihn falsch zitiert
Im ZEIT-Artikel hieß es Kubicki, habe gehört wie „aus den AfD-Reihen sinngemäß der Zwischenruf gekommen“ sei „man habe im ‚Dritten Reich‘ noch viel zu wenig Juden umgebracht“. Wegen dieser Falschbehauptung war zunächst Kubicki persönlich abgemahnt worden. Kubicki hatte jedoch geltend gemacht, er sei falsch zitiert worden.
Daraufhin forderte die AfD-Bundestagsfraktion von der ZEIT die Löschung des rechtswidrigen Textes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs. Dem kam die ZEIT nun nach.
Für AfD ist die mediale Hetze durch ZEIT nicht entschuldbar
Stephan Brandner, MdB und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt hierzu:
Die erfolgreiche Gegenwehr der AfD-Fraktion gegen eine mediale Falschbehauptung setzt ein wichtiges Signal: Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag lässt sich ehrabschneidende und infame Diffamierungen und Falschbehauptungen weder von politischen Konkurrenten noch von selbsternannten ‚Qualitätsmedien‘ gefallen.“
Für ihn ist es nicht entschuldbar, wie die ZEIT gegen eine im Bundestag vertretene Partei „agitiert und gehetzt“ hat. Auch zukünftig wird sich die AfD-Fraktion „gegen jedweden Verleumdungsversuch und jede Falschdarstellung konsequent und mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen,“ so die Partei. (er)
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