Anhebung zum 1. Januar: Kabinett beschließt neuen Beitrag zur Pflegeversicherung

Die Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung zum 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte ist ein Schritt näher: Das Bundeskabinett hat diese beschlossen.
Nach Ansicht von Sozialwissenschaftlern sind die Hürden für ukrainische Geflüchtete bei der Jobsuche teils zu hoch (Symbolbild).
Nur noch der Bundesrat muss der Steigerung des Pflegebeitrags zustimmen. (Symbolbild).Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Epoch Times11. November 2024

Die Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung hat eine weitere formale Hürde genommen: Das Bundeskabinett beschloss im Umlaufverfahren die Anhebung um 0,2 Prozentpunkte zum Jahreswechsel, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag sagte.

Laut dem Bundesgesundheitsministerium muss die entsprechende Verordnung nun lediglich noch den Bundesrat passieren. Der Bundestag muss demnach nicht zustimmen, könnte theoretisch aber Widerspruch erheben.

Finanzierung des Pflegesystems eine „immense Herausforderung“

Hebestreit sagte, es sei „notwendig, den Beitragssatz kurzfristig anzuheben, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen“. Die Finanzierung des Pflegesystems sei ein „drängendes Problem und eine immense Herausforderung“, fügte er hinzu.

„Eine große Pflegereform ist unumgänglich“. Deren Ziel müsse es sein, die Pflegeversicherung „strukturell gut aufzustellen“.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Erhöhung am Freitag angekündigt und dabei ebenfalls eine umfassende Reform angemahnt. Derzeit liegt der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens.

Für Menschen mit mehr als einem Kind fallen die Beitragssätze gestaffelt nach Kinderzahl geringer aus. Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozent alleine, also ohne Beteiligung des Arbeitgebers. (afp)



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