Anfrage über „Frag den Staat“: Protokolle der Corona-Gipfel bleiben auf Wunsch des Kanzleramtes geheim

Die Gesprächsprotokolle der Corona-Treffen zwischen Kanzlerin Merkel und den Länderchefs bleiben weiterhin geheim. Eine Anfrage des „Tagesspiegels“ über das Portal „Frag den Staat“ blieb erfolglos.
Titelbild
Blick auf eine wöchentliche Kabinettssitzung der Bundesregierung im Kanzleramt.Foto: Omer Messinger/Getty Images
Epoch Times4. März 2021

Der „Tagesspiegel“ setzt sich dafür ein, dass die Gesprächsprotokolle der Bund-Länder-Runden mit Kanzlerin Merkel zur Corona-Politik veröffentlicht werden. Die Zeitung beruft sich dafür auf das Informationsfreiheitsgesetz.

Bisher war die Anfrage des „Tagesspiegel“ nicht erfolgreich. „Würde mehr daraus öffentlich, seien die Beratungen gefährdet“, zitiert das Blatt die Regierung.

Für die Öffentlichkeit sei derzeit nicht nachvollziehbar, wie die Beschlüsse zustande kommen. Es sei unklar, wer welches Thema einbrachte – trotz der zentralen Bedeutung für das gesamte Land. Eine offizielle Aufzeichnung gibt es nicht, für den eigenen Gebrauch erstelle das Kanzleramt „kurze Ergebnisprotokolle“. Diese seien vertraulich.

Die Zeitung legte Widerspruch ein.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ermöglicht den Zugang zu Dokumenten der Behörden, wobei das Kanzleramt eher verschlossen auf Anfragen reagiert. Es verweigerte auch eine Anfrage von „Frag den Staat“, einer Initiative für Informationsfreiheit. Die Bekanntgabe würde den „Schutz eines unbefangenen und freien Meinungsaustauschs innerhalb der Bundesregierung, wie auch zwischen Bund und Ländern“ beeinträchtigen, heißt es in der Regierungsantwort.

Nach Angaben des „Tagesspiegels“ könnte eine mögliche Freigabe in Zukunft vom Verlauf der Pandemie abhängen. Demnach könne ein Zugang „erst dann ermöglicht werden, wenn das Virus vollkommen unschädlich geworden, die Pandemie aus Sicht der Regierung bewältigt ist – möglicherweise also nie“.

„Frag den Staat“ beruft sich bei seiner Arbeit auch auf einen Satz von Kanzlerin Merkel; sie erklärte im März 2020 zur Corona-Krise: „Wir leben nicht von Zwang, sondern von geteiltem Wissen und Mitwirkung.“

„Frag den Staat“

„Frag den Staat“ kämpft seit 2011 für Informationsfreiheit: „Wir sind der Schneepflug, der den Weg für andere freimacht. Dazu gehört es, neue Rechtsfragen aufzuwerfen, aber auch mauernde Behörden so lange zu verklagen, bis sie sich an die rechtlichen Vorgaben halten.“

Die Initiative beruft sich auf das zum 1. Januar 2006 in Deutschland auf Bundesebene eingeführte Informationsfreiheitsgesetz. Es regelt den Zugriff auf staatliche Dokumente und Akten. Seitdem müssen Behörden Informationen auf Antrag herausgeben. De facto ist das „Amtsgeheimnis“ damit abgeschafft. Auch Protokolle interner Beratungen und interne E-Mails müssen auf Antrag veröffentlicht werden.

Auskunftspflichtig sind alle Stellen, die „die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen – also alle Behörden auf Bundes-, Länder- oder Kommunalebene. Außerdem zur Auskunft verpflichtet sind Ministerien, Parlamente, Gerichte, öffentliche Unternehmen, Handels- und Berufskammern, Krankenkassen und Schulen … Unternehmen der Daseinsvorsorge, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Jobcenter, Museen oder Krankenhäuser“, schreibt die Initiative auf ihrer Website. Die Bundesländer handeln dabei unterschiedlich, vor allem Sachsen, Bayern und Niedersachsen.

Die Bundesregierung veröffentlicht bisher regelmäßig die Protokolle der Plenarsitzungen im Bundestag. Hier die aktuelle Steno-Mitschrift vom 3. März 2021. (ks)



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