Anfrage der AfD-Fraktion: Nur 1,5 Prozent der Asylbewerber ausreisepflichtig
Über 1 Millionen Ausländer sind seit 2013 nach Deutschland eingereist. Alle von ihnen haben einen Asylantrag gestellt. Nach Angaben der Bundesregierung müsste nur ein verschwindend kleiner Teil von ihnen ausreisen.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion waren zum Stichtag 31. März nur 24 212 der rund 1,68 Millionen Ausländer, die seit 2013 eingereist waren und einen Asylantrag gestellt haben, „vollziehbar ausreisepflichtig“.
Das sind knapp 1,5 Prozent. Die meisten von ihnen stammen aus Albanien, Serbien, dem Kosovo, Mazedonien, Russland und Bosnien-Herzegowina.
Hinzu kommen den Angaben zufolge rund 9200 Menschen, die zwar am Stichtag 31. März 2018 auch kein Aufenthaltsrecht und keine Duldung besaßen, bei denen die Ausreisepflicht aber noch nicht in das Ausländerzentralregister eingetragen wurde.
Von den Geflüchteten, die seit 2013 eingereist sind und immer noch in Deutschland leben, haben etwa 700.000 einen Schutzstatus erhalten, weil sie verfolgt oder an Leib und Leben bedroht sind. Knapp 200.000 Ausländer erhielten eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung, etwa aus humanitären oder familiären Gründen.
Die Innenpolitikerin Ulla Jelpke (Linke) sagte, angesichts der relativ geringen Zahl von Ausreisepflichtigen sei die aktuelle „Abschiebungshysterie“ nicht nachvollziehbar. „Es ist nicht ohne Ironie, dass die neuen Zahlen infolge einer Anfrage der AfD veröffentlicht wurden“, fügte sie hinzu. (dpa/so)
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