„Anfangsverdacht der Untreue“: Ermittlungen gegen Hanauer Institut
Gegen den aufgrund des Attentats in Hanau am 19. Februar 2020 gegründeten Verein „Institut für Toleranz und Zivilcourage“ ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nach Angaben der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des „Anfangsverdachts der Untreue“. Demnach wurden von der Polizei bereits „Objekte“ an acht Standorten in Hanau, Rodenbach und Bonn durchsucht. Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch eine Strafanzeige.
Im Zentrum der Ermittlungen stehen drei Personen, die den Angaben nach „Geld des Vereins unberechtigt auf Konten Dritter überwiesen und für nicht satzungsgemäße Zwecke verwendet haben sollen“.
Der Verein habe bis zum Zeitpunkt des Berichts keine Stellung zu den Vorwürfen bezogen – auf Anraten eines Rechtsanwalts. Allerdings weise man die Anschuldigungen als nicht wahr zurück, so die Aussage eines Gründungsmitglieds des Vereins und Mitglieds des Ausländerbeirats sowie der Stadtverordnetenversammlung.
Statement der Stadt Hanau
Wie die Hanauer Stadtregierung vergangene Woche in einer Pressemitteilung zu den Ermittlungen erklärte, sei die Stadt Hanau „bei zwei Gelegenheiten bei der Auszahlung von Geldern an den Verein involviert gewesen“. Zum einen habe es sich um eine Spende der Hanauer Tech-Firma Heraeus in Höhe von knapp 41.000 Euro gehandelt.
Das Geld sei „intern gesammelt“ worden und sollte an „gemeinnützige Organisationen, die sich thematisch mit Antirassismus beschäftigen, ausgeschüttet werden“. Schließlich floss das Geld an das „Institut für Toleranz und Zivilcourage“.
Im zweiten Fall wurden 2020 dem Verein zwei Beträge aus dem Bundesprogramm „Demokratie Leben“ zugewiesen: 9.800 Euro für das Projekt „Hanau steht zusammen – kollektives Gedenken der Opfer vom 19. Februar“ und 11.030 Euro für das Projekt „Zusammenleben neu gestalten“.
Letzterer Betrag belief sich der Zeitung nach ursprünglich auf 15.000 Euro, von denen jedoch zwischenzeitlich 3.970 Euro wegen „Nichtrealisierung von Projekten“ zurückgezahlt worden seien.
Wie wurden die Gelder verwendet?
Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) betonte, dass die Stadt im ersteren Fall selbst kein Spendenempfänger gewesen sei, sondern diese nur weitergeleitet habe. Der Mitteilung zufolge geschah dies auf Empfehlung des Ausländerbeirats an besagten Verein. Die Auszahlung sei Ende Juli 2020 erfolgt.
Als der Verein im Mai 2021 von der Stadt aufgefordert wurde, die zweckmäßige Verwendung des Geldes nachzuweisen, verwies dieser auf die Corona-Pandemie und versprach, mit den Aktivitäten nach der Lockerung der Maßnahmen verstärkt fortzufahren. Dem Verein wurde weitere Zeit eingeräumt, bis zum zweiten Jahrestag der Hanauer Mordserie am 19. Februar 2022.
„Nachdem jedoch weiterhin keine Aktivitäten erkennbar waren, wurde der Verein am 29.03.2022 noch einmal schriftlich angemahnt, final die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen“, so OB Kaminsky. Ebenso habe OB Kaminsky im Sommer 2021 Zweifel an der Höhe und Verwendung der Gelder aus dem Bundesprogramm gehegt und die Revision eingeschaltet.
Verein bessert Unterlagen nach
Wie die „FAZ“ dazu berichtete, seien die betroffenen Projekte schließlich über das Seniorenbüro der Stadt abgewickelt worden. Der Verwendungsnachweis des Geldes für 2020 erging demnach an das Amt für „Demokratie, Vielfalt und Sport“.
Die Stadt dazu: „Der Verein besserte hier die bereits eingereichten Unterlagen nach und lieferte Verwendungsnachweise, Stundennachweise sowie Protokolle von Sitzungen nach. OB Kaminsky bestätigte „Vonseiten des Bundes wurden die dann über uns erstellten Verwendungsnachweise der Fördermittel für 2020 nicht beanstandet.“
Wie die Zeitung weiter berichtet, sei der Verein von der SPD Hessen-Süd mit einem Ehrenamtspreis für Gruppen ausgezeichnet worden. Zudem habe der Verein den Sonderpreis des Hessischen Integrationspreises erhalten.
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