Anerkennung psychischer Schäden bei DDR-Opfern „fast ausgeschlossen“
Der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski, hat beklagt, dass es zu wenig Psychologen oder Psychiater gebe, die aus Repression zu DDR-Zeiten resultierende psychische Schäden attestieren könnten.
„Die Anerkennung psychischer Schäden ist bei DDR-Opfern unglaublich schwierig und in der Regel fast ausgeschlossen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochsausgaben) mit Blick auf die Klage eines 56-jährigen Mannes beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, über die am Mittwoch entschieden werden soll. „Das ist ein großer Mangel.“
Dombrowski fügte hinzu: „Es handelt sich nicht mal um Böswilligkeit. Sondern es liegt daran, dass die Psychologen dafür überhaupt nicht ausgebildet sind. Ohne Gutachter können die Opfer aber nicht zu ihrem Recht kommen.“
So gebe es qualifizierte Gutachter für die Opfer von Geiselnahmen oder für Vergewaltigungsopfer, so der Verbandsvorsitzende, der vor 1989 selbst in Haft gesessen hat. „Für Opfer politischer Gewalt in der DDR oder Zersetzungsopfer gibt es sie nicht.“ Und dort, wo es qualifizierte Gutachter gebe, würden diese teilweise sogar von Versicherungen abgemahnt, wenn sie für DDR-Opfer günstige Gutachten erstellten.
Ein weiteres Problem sei, dass die Verwaltungen oft wenig sensibel reagierten. „Es liegt vieles im Argen“, sagte Dombrowski und fuhr angesichts des anstehenden Urteils von Leipzig fort: „Ich wünsche mir, dass der Mann seine Schäden anerkannt bekommt. Das wäre ein wichtiger Präzedenzfall.“
Der Kläger war im Dezember 1988 mit seinem Bruder bei Teltow-Sigridshorst aus der DDR nach West-Berlin geflohen. Die dramatische Erfahrung habe seinen Mandanten traumatisiert, sagte dessen Anwalt.
Experten zufolge sind von den 300.000 zu DDR-Zeiten Inhaftierten etwa ein Drittel traumatisiert. Die Traumata wirken vielfach bis heute fort. Dazu kommen Re-Traumatisierungen, die aus der Tatsache herrühren, dass Betroffene ihre Leiden von Unbeteiligten nicht ausreichend anerkannt sehen. (dts)
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