„An Widerlichkeit kaum zu überbietender Skandal“: Polizei beschäftigte 15-jährigen als V-Mann
Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern soll verbotenerweise einen 15-jährigen als V-Mann beschäftigt haben. Diesen Vorwurf erhob der Potsdamer Rechtsanwalt Peter-Michael Diestel am Freitag. Dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) sagte er nach Angaben des Senders, es handle sich um einen „an Widerlichkeit kaum zu überbietenden Skandal“. Das Schweriner Innenministerium will den schwer wiegenden Vorwurf „lückenlos“ überprüfen und aufklären, wie ein Ministeriumssprecher sagte.
Laut Diestel wurde sein inzwischen 29-jähriger Mandant als 15-jähriger als V-Mann angeworben und entlohnt. Nach NDR-Informationen berichtete der Jugendliche anfangs aus der Drogenszene, danach über Vorbereitungen der linken Szene auf die Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm und die Proteste im Juni 2007 selbst. Der Betroffene sei Mitglied bei der Jugendorganisation der damaligen PDS, Solid, gewesen.
Er soll auch über „linke“ Politiker berichtet haben. Später wurde er demnach als Spitzel auf „kriminelle Rockerbanden“ in Rostock angesetzt. Diestel sagte der Nachrichtenagentur AFP, er könne die weitergehenden NDR-Recherchen größtenteils bestätigen. Inzwischen sei sein Mandant, der wegen Betrugs verurteilt ist, in der Haftanstalt in Bützow als früherer Spitzel aufgeflogen und bedroht worden. Vor zwei Monaten wurde er nach Süddeutschland verlegt.
Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Rostock sagte AFP, die Polizei habe „zu keinem Zeitpunkt einen Minderjährigen als V-Mann beschäftigt“. Da die Polizei generell keine Auskünfte über V-Leute gebe, wollte sie nicht sagen, ob der Betroffene als Erwachsener als V-Mann beschäftigt wurde.
Ein Sprecher des Innenministeriums in Schwerin kündigte an, dass das Ministerium dem Innenausschuss des Landtags in der kommenden Woche „so weit wie schon möglich“ Auskunft zu den Vorwürfen geben werde. Er bestätigte, dass der Einsatz von Minderjährigen als V-Leute nicht zulässig sei. Als Informanten könnten jedoch auch „nicht volljährige Personen in Anspruch genommen werden“. (afp)
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