Amtsärzte empfehlen bei Hitze Siesta – Lauterbach begrüßt den Vorschlag
Der Verband der Amtsärzte hat angeregt, an Tagen großer Hitze auch in Deutschland eine Siesta einzuführen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Idee, sich an südeuropäischen Gewohnheiten zu orientieren, grundsätzlich begrüßt. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat gefordert, abgestimmte Maßnahmen zum Schutz vor zu großer Hitze in den Betrieben zu treffen.
System mit Siesta als produktive Maßnahme für die Sommermonate
Wie das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) berichtet, hat sich Johannes Nießen zu der Thematik geäußert. Er ist der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). Nießen hält die in südlichen Ländern verbreitete Siesta auch an Hitzetagen in Deutschland für eine sinnvolle Herangehensweise:
Früh aufstehen, morgens produktiv arbeiten und mittags Siesta machen ist ein Konzept, das wir in den Sommermonaten übernehmen sollten.“
Sehr hohe Temperaturen wirkten sich auf die Leistungsfähigkeit von Menschen aus. Die fehlende Abkühlung in der Nacht beeinträchtige zudem die Schlafqualität, was tagsüber zu Konzentrationsproblemen führen könne.
Nießen regt an, Tätigkeiten, die komplexer seien und höhere Konzentration erforderten, in den frühen Morgenstunden zu erledigen. Außerdem solle es ausreichend Ventilatoren geben und Kleiderordnungen sollten lockerer gesehen werden. Im Homeoffice würde sich zudem „ein kaltes Fußbad unter dem Schreibtisch“ zur Abkühlung empfehlen.
Lauterbach sieht den Gesetzgeber nicht am Zug
Zustimmung für die Anregungen kam prompt von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Auf Twitter erklärte er, eine Siesta sei an Tagen mit sehr hohen Temperaturen „sicherlich kein schlechter Vorschlag“. Den Gesetzgeber sieht er diesbezüglich jedoch derzeit nicht gefordert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten eine solche Vorgehensweise, die „sicher für viele Berufe sinnvoll“ wäre, selbst aushandeln.
Siesta in der Hitze ist sicherlich kein schlechter Vorschlag. Das sollten aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst aushandeln. Medizinisch sicher für viele Berufe sinnvoll. https://t.co/LUtRrWBaeg
— Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) 18. Juli 2023
Der Minister hatte jüngst einen nationalen Hitzeschutzplan angeregt. So soll ein wirksameres Warnsystem vor Hitzewellen entstehen. Mitwirken sollen dabei unter anderem Vertreter von Pflege, Ärzteschaft, Kommunen, Ländern, Sozialverbänden sowie des Deutschen Wetterdienstes.
DGB: Bei Raumtemperatur ab 35 Grad reicht auch keine Siesta mehr
Auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kommen Anregungen bezüglich eines besseren Schutzes von Arbeitnehmern vor Hitze. Vorstandsmitglied Anja Piel beklagt gegenüber dem RND, dass Gefährdungsbeurteilungen in Betrieben immer noch nicht Standard seien. Dies sei „angesichts des Klimawandels und der extremen Sommer vollkommen inakzeptabel“.
Hitzegefährdungsbeurteilungen sollten während der Sommermonate regelmäßig stattfinden, meint Piel. Dabei seien die unterschiedlichen Gegebenheiten in den jeweiligen Branchen zu beachten. Auf diese seien die adäquaten Maßnahmen abzustimmen:
Arbeitsplätze sind sehr verschieden: Es macht einen großen Unterschied, ob im Büro, in der Werkshalle oder auf dem Bau gearbeitet wird.“
Piel forderte deshalb die Einführung von Abkühlungs- und Sonnenschutzmaßnahmen ab einer Temperatur von 26 Grad. In Räumen mit über 35 Grad könne zudem gar nicht mehr gearbeitet werden – außer der Arbeitgeber biete Hilfsmittel wie Luftduschen und Hitzepausen an.
Gesetze eröffnen Betrieben und Tarifpartnern adäquate Spielräume
Bereits jetzt gibt es in Deutschland eine Vielzahl an gesetzlichen und tariflichen Grundlagen, um beispielsweise Beschäftigte im Freien oder Schüler vor Hitzefolgen zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber unter anderem auch zur Gesundheitsfürsorge gegenüber Arbeitnehmern. Dies schließt auch den Schutz vor übermäßiger Belastung durch Hitze ein.
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) schreiben dabei eine „angemessene“ Temperatur in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit vor. Das Arbeitszeitgesetz enthält seinerseits Bestimmungen, die flexible Arbeitszeiten oder angepasste Pausenregelungen ermöglichen. Details regeln zudem in vielen Fällen Tarifvereinbarungen mit den Gewerkschaften oder Betriebsvereinbarungen.
Diese Vereinbarungen können Maßnahmen wie „Hitzefrei“-Regelungen, zusätzliche Pausen, die Bereitstellung von Trinkwasser oder die Möglichkeit umfassen, leichtere Arbeitskleidung zu tragen. Eine einheitliche Regelung für „hitzefrei“ an Schulen gibt es nicht, allerdings haben die Kultusminister aller Bundesländer Regularien entwickelt, die eine situationsadäquate Reaktion auf starke Hitze ermöglichen.
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