Steuerklassen III und V vor dem Aus

Ehepaare, die sich für die Kombination der Steuerklassen III/V entschieden haben, müssen zukünftig mit Einbußen rechnen. Grund ist eine Steuerreform, die schon im Juli kommen könnte. Doch was steckt dahinter?
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Formulare für die Steuererklärung.Foto: iStock
Von 7. April 2023

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Die Ampel plant eine Steuerreform; so steht es schon im Koalitionsvertrag. Konkret dürften sich die angestrebten Änderungen auf Ehepaare auswirken, die sich im Rahmen des sogenannten Splittingverfahrens nicht für die Steuerklasse IV, sondern für die Kombination III und V entschieden haben. Diese sollen abgeschafft werden. Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums laut „dpa“ am 4. April mitteilte, wird derzeit ein Gesetzespaket erarbeitet.

Eine faire Bezahlung und eine gerechte Steuerbelastung führen die Grünen als Gründe an, um die Steuerklassen III und V zu reformieren. Um es „geschlechtergerechter“ zu machen, sei eine Anpassung der Steuerklassen III/V nötig.

„Denn dadurch wird die Lohnsteuerbelastung zwischen Eheleuten fairer verteilt“, findet Bundesfamilienministerin Lisa Paus. „Noch immer bekommen Frauen für die gleiche Arbeit weniger Lohn als Männer. Das ist nicht akzeptabel“, äußerte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge. Das geringere Einkommen und weniger Arbeit wirke sich auf die Rente aus.

„Das führt dazu, dass Frauen im Durchschnitt nur in etwa die Hälfte der Rente von Männern bekommen. Altersarmut ist oft weiblich“, sagte Dröge. Schlüssel gegen die Altersarmut sind nach ihrer Ansicht eine höhere Erwerbstätigkeit von Frauen und eine bessere Bezahlung. Um dies zu erreichen, setzt die Koalition den Hebel bei den Steuern an.

Was bedeutet die Steuerreform?

Wer sich bislang für die Steuerklassen III und V entschieden hat, hat gute Gründe. Im Rahmen des sogenannten Ehegattensplittings kam diese Regelung Ehepaaren zugute. Als Faustregel galt: Je höher der Einkommensunterschied, desto vorteilhafter die Steuerkombination III/V.

Durch die unterschiedliche Steuerklasse zahlte der Verdiener mit dem höheren Einkommen nach Steuerklasse III verhältnismäßig weniger Lohnsteuern, der Geringverdiener mit Steuerklasse V hingegen mehr.

Auf diese Weise blieb den Paaren unterm Strich insgesamt monatlich mehr Einkommen – mit anderen Worten: ein familienfreundliches Steuermodell, das dem traditionellen Familienbild entspricht, indem der Mann als Ernährer für die Familie sorgte und die Frau in ihrer Rolle als Mutter und Hausfrau aufging.

Allerdings besagt die einbehaltene Lohnsteuer noch nichts über die Höhe der Jahressteuerschuld aus. Bei der Steuererklärung werden die in Steuerklassen III und V eingestuften Ehegatten zusammen veranlagt, sodass die Steuern aus dem Gesamteinkommen ermittelt wurden. Dies führte – wenn auch nicht in allen Fällen – zur Steuerersparnis.

Was ist „ökonomische Gleichstellung“?

Im Koalitionsvertrag ist nunmehr von „ökonomische[r] Gleichstellung“ die Rede. Konkret heißt es:

„Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.“

Fällt die Steuerklassenkombination III/V, bedeutet dies für den Geringverdiener ein höheres Einkommen, weil seine Steuerlast sinkt. Bei dem Ehegatten mit dem höheren Einkommen hingegen wird tiefer in die Taschen gegriffen – für Spitzenverdiener kann es hier zu empfindlichen Einbußen kommen.



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