„Ampel“ will Bundestagswahl in rund 300 Berliner Wahllokalen wiederholen lassen

Fast viereinhalb Jahre nach der Bundestagswahl 2017 äußert sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu einem möglichen Wahlfehler.
Wegen zahlreicher Pannen wird eine Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin immer wahrscheinlicher.Foto: picture alliance / Rolf Vennenbernd/dpa
Epoch Times4. Oktober 2022

Wegen zahlreicher organisatorischer Probleme und Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin will die Ampel-Koalition die Abstimmung dort in rund 300 der knapp 2.300 Wahllokale wiederholen lassen. „Dabei beschränken wir uns auf die Zweitstimmen“, sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags soll noch im Oktober über einen entsprechenden Vorschlag abstimmen. Dort haben die Ampel-Vertreter die Mehrheit.

Die Ampel-Vertreter im Ausschuss hatten auf Grundlage der Verhandlung des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom vergangenen Mittwoch nochmals über die Konsequenzen für die Bundestagswahl beraten. Das Berliner Gericht hatte sich ausschließlich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen befasst. Es traf zwar noch keine Entscheidung, ließ aber erkennen, dass es zu einer vollständigen Wiederholung dieser beiden Wahlen tendiert. Für die Überprüfung der Bundestagswahl, die am selben Tag abgehalten wurde, ist der Bundestag zuständig.

„Das Berliner Verfassungsgericht hat uns darin bestärkt, Neuwahlen dort durchzuführen, wo Wahlfehler geschehen sind“, sagte Fechner AFP. „Anders als das Berliner Verfassungsgericht sehen wir wie der Bundeswahlleiter die Wahlfehler aber nicht in jedem Wahlkreis.“

Kritik an den Plänen

Die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag, Daniela Ludwig (CSU), kritisierte die Ampel-Pläne, die Bundestagswahl in Berlin nicht vollumfänglich zu wiederholen. „Es geht darum, das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herzustellen“, sagte sie den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Mittwochausgaben). „Wir müssen den Menschen die Sicherheit geben, dass solche Pannen nicht wieder passieren. Wenn man nun wie die Ampel versucht, die Eingriffe so weit wie möglich runterzuminimieren, bleibt beim Wähler der Eindruck hängen, dass uns die demokratische Wahl nicht so wichtig ist. Das ist fatal.“

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wollte den Ampel-Plan für den Umgang mit der Bundestagswahl nicht inhaltlich bewerten. Ihre Regierung werde mit den letztlich getroffenen Entscheidungen aber „professionell umgehen“, sagte sie im Fernsehsender Welt. „Und deswegen ist unsere Aufgabe in Berlin jetzt das vorzubereiten, was erforderlich ist, damit das reibungslos verläuft.“

Bei den Wahlen im September 2021, die am gleichen Tag wie der Berlin-Marathon abgehalten wurde, hatte es in der Hauptstadt zahlreiche Pannen gegeben. So gab es etwa fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale.

Beschlussvorlage

Da die Ampel-Koalition im Wahlprüfungsausschuss die Mehrheit stellt, ist aber davon auszugehen, dass der von Fechner übermittelte Vorschlag im Oktober von dem Gremium beschlossen wird. Es handelt sich dabei um eine Beschlussvorlage, über die dann noch das Parlament insgesamt abstimmen muss. Dann wäre der Weg frei für eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Gegen den Bundestagsbeschluss kann allerdings noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.

Nach der Wahl hatte es zahlreiche Einsprüche gegen das Ergebnis gegeben, insbesondere von Bundeswahlleiter Georg Thiel. Er sah die Vorfälle in knapp 340 Stimmbezirken als gravierend an und forderte eine Wiederholung der Wahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen.

Der SPD-Politiker Fechner regte unterdessen an, die Regeln für die Überprüfung der Bundestagswahl zu ändern. Es liege nahe, die Prüfung durch den Bundestag selbst „abzuschaffen und die Überprüfung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl allein dem Bundesverfassungsgericht zu übertragen“, sagte er AFP. Fechner verwies darauf, dass mit dem jetzigen Verfahren „Bundestagsabgeordnete über ihre eigene Zukunft und Mandate ihrer Kollegen“ entschieden. Dies könne „zu Interessenkonflikten führen.“ (afp/mf)



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