Ampel will Bundestag-Begrenzung auf 598 Sitze – Union reagiert verärgert

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Deutscher Bundestag. Symbolbild.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Epoch Times18. Mai 2022

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Die Ampel-Koalition schlägt eine Wahlrechtsreform vor, die die Größe des Bundestages auf unter 600 Abgeordnete deckeln würde. Geplant ist der Wegfall aller Überhangmandate, berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf eine Vorlage von SPD, Grünen und FDP. Dies hätte zur Folge, dass nicht mehr jeder Kandidat, der in seinem Wahlkreis nach Erststimmen siegt, sicher in den Bundestag einziehen kann.

Mit den Überhangmandaten würden nach Vorstellung der Koalition auch die Ausgleichsmandate entfallen. Es soll zwar beim sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht mit Erst- und Zweitstimme bleiben, über die Größe des Bundestages soll jedoch nur noch die Zweitstimme entscheiden. Damit soll der Bundestag auf die gesetzlich vorgesehene Größe von 598 Abgeordneten begrenzt werden. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate ist er bei der Wahl im vorigen September auf 736 Sitze gewachsen.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Land mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch das Listenergebnis zustehen. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 werden die Überhangmandate für die anderen Parteien proportional zu ihrem Zweitstimmenanteil ausgeglichen, was zu der enormen Vergrößerung des Parlaments geführt hatte.

Ersatzstimme für die Wähler

Der Ampel-Vorschlag sieht vor, dass eine Partei in einem Bundesland nur so viele Wahlkreismandate zugeteilt bekommt, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Sind es mehr, so bekommt sie diejenigen nicht, in denen sie im Vergleich zu ihren anderen Wahlkreisen das schwächste Wahlergebnis hat. Diese Wahlkreise werden dann unter Einbeziehung sogenannter Ersatzstimmen einer anderen Partei zugeteilt.

Jeder Wähler soll nach Vorstellung der Ampel-Parteien zusätzlich zur Erststimme eine Ersatzstimme bekommen. Mit dieser kann der Kandidat gewählt werden, den ein Wähler am zweitliebsten als Wahlkreisvertreter sähe. Die Ersatzstimmen werden zu den Erstpräferenzen der anderen Wähler hinzugezählt.

Die Parteien streiten schon seit Jahren über eine grundlegende Wahlrechtsreform, um ein weiteres Aufblähen des Parlaments zu vermeiden. Größte Profiteure der Überhangmandate sind traditionell Unionsabgeordnete, die erstmals seit 16 Jahren nicht mehr an der Regierung beteiligt sind. Die Ampel kann ihren Vorschlag im Bundestag mit einfacher Mehrheit durchsetzen.

Union reagiert verärgert

Die Union lehnt den Vorschlag der Ampel-Koalition für eine drastische Verkleinerung des Bundestags ab. Die Koalition plane eine „Entwertung des Wahlkreis-Gedankens“ und schüre „Politikverdrossenheit“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Mittwoch. Auch über das Vorgehen der Ampelfraktionen zeigte sich die Union empört: „Es ist ganz schlechter Stil der Ampel, den Beratungen der Wahlrechtskommission vorzugreifen. Wir würden gern ernsthaft über das Vorhaben informiert werden und nicht nur in der Presse darüber lesen.“

Harte Kritik äußerte auch der CSU-Politiker Michael Frieser, der bereits in der vergangenen Legislaturperiode intensiv an Vorschlägen zu einer Wahlrechtsreform mitgearbeitet hatte. Frieser sagte der FAZ, der Vorschlag sei nach erster Durchsicht „eigentlich ein doch bekanntes Modell der Nicht-Zuteilung von bereits errungenen Wahlkreisen“. Aus seiner Sicht mache die geplante Einführung einer „Ersatzstimme“ dieses Problem nur noch deutlicher.

Es sei „zweifelhaft“, ob eine Diskussion im Parlament durch die Ampel wirklich gewünscht sei, „da wiederum ein Vorschlag erst über die Öffentlichkeit kommuniziert wird, noch bevor man gemeinsam daran arbeiten konnte“. Eine fraktionsübergreifende Kommission soll sich von dieser Woche an mit den Plänen befassen.

Frei sagte weiter: „Fest steht: Der Vorschlag der Ampel enthält keine neuen Gedanken, und gegen ihn wurden bereits in der Vergangenheit zahlreiche rechtliche Bedenken geltend gemacht. Dieses Modell würde die Rolle der direkt gewählten Abgeordneten beschädigen und die Distanz zwischen Wählern und Volksvertretern vergrößern. Damit wächst die Politikverdrossenheit.“(afp/dts/dl)



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