Ampel setzt Digital Services Act der EU um – was Nutzern und Anbietern digitaler Dienste bevorsteht

Die Bundesnetzagentur wird künftig für die sogenannte Plattformaufsicht in Deutschland zuständig sein. Vor Weihnachten hatte die Ampel den Entwurf für eine deutsche Umsetzung des Digital Services Act (DSA) der EU beschlossen.
Die Bundesnetzagentur prüft die Versorgungslage mit Gas für den kommenden Winter.
Mit der nationalen Umsetzung des DSA der EU betraut: die Bundesnetzagentur.Foto: picture alliance / dpa
Von 5. Januar 2024

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte jüngst mit einer Vorabentscheidung einige nationale Gesetze zur „Plattformaufsicht“ zu Grabe getragen. Betroffen waren unter anderem das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und das österreichische Kommunikationsplattformengesetz (KoPl-G). Beide seien binnenmarktwidrig, hieß es in dem Urteil. Dennoch stehen Anbietern digitaler Dienste in der EU massive Regulierungen bevor – denn mit dem Digital Services Act (DSA) hat Brüssel längst ein eigenes einheitliches Gesetz dazu geschaffen.

DSA sieht Durchgriffsrechte der EU-Kommission im Krisenfall vor

Noch vor Weihnachten hat die Ampel einem Bericht von „Euractiv“ zufolge den Entwurf für ein eigenes Digitale-Dienste-Gesetz beschlossen. Dieses soll den DSA in nationales Recht umsetzen. Für die größten Plattformen wie Meta, Google oder X ist der DSA bereits seit August in Kraft – und die EU-Kommission ist direkt zuständig. Für kleinere Anbieter soll das Regelwerk im Februar wirksam werden. Für diese soll die nationale Aufsicht gelten.

Für den digitalpolitischen Sprecher der SPD, Jens Zimmermann, ist der Entwurf ein „Meilenstein der digitalen Gesetzgebung“. Worum es gehe, beschreibt der Politiker wie folgt:

„Der Grundsatz ist ganz einfach: Was offline illegal ist, muss es auch online sein.“

Nun war dies schon zuvor nicht anders – allerdings geht es offenbar darum, als illegal eingestufte Inhalte an einer viralen Verbreitung zu hindern. Kritiker sehen in der „Plattformaufsicht“ nichts anderes als Zensur. Und tatsächlich behält sich die EU vor, im Falle einer Krise künftig zu evaluieren, ob und wie die Funktionsweise einer Plattform „zu dieser Krise beiträgt“.

Wird diese Frage bejaht, will man gegenüber dieser „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen anordnen, um den Beitrag der Plattform zur Krise zu beenden“.

Bundesnetzagentur soll unabhängig und weisungsfrei agieren

Bis 17. Februar sollen alle EU-Mitgliedstaaten eine nationale Umsetzung des DSA sichern und eine Stelle als „nationalen Koordinator“ besetzen, der damit betraut sein soll. In Deutschland wird das die Bundesnetzagentur sein. Diese sei, wie Bundesminister Volker Wissing erklärt, unabhängig gestellt und unterliege keinen Weisungen.

Sie soll allerdings in direktem Austausch mit Aufsichtsbehörden auf EU-Ebene stehen. Gemeinsam sollen sie sicherstellen, dass „Suchmaschinen und Online-Plattformen regelkonform handeln und gegen illegale Inhalte aktiv werden“.

Der Regierungsentwurf muss jedoch noch durch Digitalausschuss sowie Bundestag und Bundesrat. Experten können dabei noch einmal Anregungen und Kritik einbringen. Im Vorfeld hatte es Unmut in der Digitalwirtschaft, weil vielen deutschen Unternehmen nicht klar signalisiert wurde, ob sie als Online-Plattform gelten oder nicht.

„Trusted Flaggers“ im Sinne des DSA dürfen keine Einzelpersonen sein

Eine zentrale Bedeutung bei der „Ermittlung und Bekämpfung illegaler und gefährlicher Inhalte im Netz“ soll sogenannten „Trusted Flaggers“ zukommen. Die Koordinatoren selbst sollen diese benennen. Die „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ sollen von den Plattformen unabhängig sein. Darüber hinaus sollen sie „spezielle Fachkompetenz bei der Aufdeckung, Identifizierung und Meldung illegaler Inhalte im Netz“ besitzen.

Vor allem die großen Plattformen müssen eigene Melde- und Abhilfeverfahren für illegale Inhalte bereitstellen. Allerdings ist der Begriff der illegalen Inhalte im DSA weiter gefasst als im NetzDG. Für Betroffene muss es einen verpflichtenden Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismus geben.

Die Plattformen müssen die Meldungen der „Trusted Flaggers“ priorisieren und ohne unangemessene Verzögerung bearbeiten. Was unermüdliche Aktivisten wie „Bastelbro1“ und „sabi_ri“ auf X enttäuschen dürfte: „Die „Trusted Flaggers“ sind keine Individuen, sondern auf die Identifizierung illegaler Inhalte spezialisierte Organisationen. Diese bedürfen einer Autorisierung durch die Bundesnetzagentur.

Disziplinierung auch von Denunzianten künftig erwünscht?

Der DSA sieht zudem Instrumente vor, um in beide Richtungen Missbrauch zu verhindern. Es soll nicht nur eine Grundlage für die Plattformen geben, Nutzer temporär von der Nutzung ihrer Dienste auszuschließen, die wiederholt illegale Inhalte posten.

Gleiches soll auch für solche User gelten, die wiederholt „offensichtlich unbegründete Beschwerden einreichen“. Anders als im NetzDG gibt es allerdings keine Fristsetzung dafür. Sehr große Plattformen sollen zudem dazu verpflichtet sein, einen Verdacht auf Straftaten bei den Behörden zu melden, wenn diese eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellen.



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