Ampel will Staatsleistungen für Kirchen beenden – ohne Zustimmung des Bundesrats

Die Ampel-Koalition plant ein Gesetz, das die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ermöglichen soll. Der Entwurf soll so gestaltet werden, dass die Zustimmung des Bundesrats nicht notwendig ist. Die Länder protestieren.
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Bürgersaalkirche in München. Symbolbild.Foto: Rudolf Ernst/iStock
Epoch Times23. August 2024

Die zuständigen Fachpolitiker der Ampel wollen noch im Herbst einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorlegen, obwohl die Bundesländer das Projekt einhellig ablehnen. Der Gesetzentwurf soll so gestaltet werden, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss, berichtet die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagsausgabe).

„Ich bin klar dagegen, das Grundsätzegesetz zustimmungspflichtig auszugestalten“, sagte der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, der Zeitung. Damit das Gesetz nicht die Zustimmung der Länderkammer benötigt, sollen die Vorgaben zur Ablösung der Staatsleistungen vage bleiben. „Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird“, sagte Castellucci. In den Ländern wird das geplante Vorgehen des Bundes kritisch gesehen.

CDU hat neuen Vorschlag

Für eine Ablösung, so argumentieren die Länder, fehle gegenwärtig jedweder Spielraum im Haushalt. Rainer Robra, der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, warnte die Ampel vor einem Alleingang. „Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen“, sagte der CDU-Politiker der FAZ. Die Länder verweisen darauf, dass sie und nicht der Bund es sind, die jährlich mehr als 600 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen als Kompensation für Enteignungen in der Vergangenheit zahlen.

Aus der CDU kommt derweil ein neuer Vorschlag. Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, möchte nicht die Staatsleistungen streichen, sondern den Passus über deren Ablösung im Grundgesetz. „Das Staat-Kirche-Verhältnis hat sich seit 1919 auch ohne Ablösung der Staatsleistungen gut eingespielt“, sagte Krings der Zeitung. Daher stelle sich die Frage, ob der Verfassungsauftrag sich nicht als solcher überlebt habe und durch eine Änderung des Grundgesetzes abgeschafft werden könne.

Eine Verpflichtung aus historischer Enteignung

Die Staatsleistungen an die Kirchen sind im Wesentlichen eine Folge der Säkularisation. In den Anfängen des 19. Jahrhunderts, also vor mehr als 200 Jahren, wurden kirchliche Güter und Gebiete enteignet. Aus dieser Zeit entstand dem Staat die Pflicht, die Kirchen dafür zu entschädigen. Jedes Jahr fließen deswegen mehrere hundert Millionen Euro.

Konkret zahlen alle Bundesländer mit Ausnahme der Stadtstaaten Hamburg und Bremen damit etwa teilweise Gehälter des Klerus, darunter Bischöfe und Pfarrer. Große Anteile gehen in sogenannte Baudotationen, also Gelder für den Erhalt von Kirchen.

Schon in die Weimarer Reichsverfassung wurde vor gut hundert Jahren die Pflicht aufgenommen, diese Leistungen abzulösen, das Grundgesetz übernahm diese Vorgabe in Artikel 140. Damit müsste der Staat also noch einmal eine bestimmte Summe zahlen, um die regelmäßigen Überweisungen beenden. Um dies umzusetzen, müsste der Bund den gesetzlichen Rahmen setzen und jedes Bundesland dann individuelle Abmachungen mit den Kirchen finden. (dts/afp/red)



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